Achtung:

Das bisherige Förderportal der L-Bank wurde am 31.05.2024 abgeschaltet. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt keine Nachrichten mehr über das Förderportal eingereicht und die bisher versandten Nachrichten nicht mehr eingesehen werden können. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte ab diesem Zeitpunkt die Kontaktmöglichkeiten gemäß den Kontaktinformationen.  

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Mann fährt Elektrolastenrad

Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz

Elektrolastenräder

  • Sie möchten ein neues Elektrolastenfahrrad oder einen neuen Elektrolastenanhänger kaufen oder leasenFinanzierungsinstrument, bei dem Leasing-Gebende ihren Kund*innen (Leasing-Nehmende) das Leasingobjekt gegen Zahlung in der Regel monatlicher Leasing-Raten zur Nutzung überlässt..

  • Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.

  • Sie erhalten für das Elektrofahrzeug einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 €.

  • Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Antrag ausfüllen

Kurz erklärt

In Baden-Württemberg sollen im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich mehr Elektrolastenräder oder -anhänger eingesetzt werden. Mit einem solchen Fahrzeug transportieren Sie schwere unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich und leisten gleichzeitig einen Beitrag für ein gesundes, sauberes und lebenswertes Land.

Sprechen Sie uns an

Hotline Elektromobilität Elektrolastenrad

Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie kaufen oder leasen ein neues Elektrolastenrad der EGEuropäische Gemeinschaft-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder.

  • Sie nutzen das Fahrzeug mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg.

  • Sie können die Förderung für maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit bekommen.

  • Elektrolastenräder oder Elektrolastenanhänger, die Sie ausschließlich privat nutzen, fördern wir nicht.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Unternehmer, Freiberufler, juristische Person des privaten Rechts, Kommune oder eine gemeinnützige Organisation in Baden-Württemberg.

  • Sie nutzen das Elektrolastenrad oder den Elektrolastenanhänger mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg.

  • Sie bestellen, kaufen oder leasen das Elektrolastenrad oder den Elektrolastenanhänger erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der Anschaffungskosten richtet.

  • Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.500 €.

  • Förderfähig sind lediglich die Ausgaben für das Standardmodell.

Zuschüsse bewilligen wir nur für Maßnahmen, die Sie noch nicht begonnen haben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden.

Stufen wir die Zuwendung als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein, erfolgt die Förderung als De-minimis-BeihilfeDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind. nach Vorgaben der EU-Verordnung 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen). Bei Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, wird die Förderung über die EU-Verordnung 1408/2013 vom 18. Dezember 2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor), zuletzt geändert durch die EU-Verordnung 2023/2391 vom 4. Oktober 2023, abgegolten.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung bei.

Bitte füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.

Die Anträge können Sie fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels oder des E-Mail Eingangs.

Weitere Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen erhalten Sie unter vm.baden-wuerttemberg.de.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche und so weiter). Keine E-Lastenräder sind insbesondere serienmäßige Pedelecs mit angebauten Satteltaschen oder Ähnliches.

Technische Upgrades und alle zusätzlichen Teile, die für den vorgesehenen Verwendungszweck benötigt werden (z. B. Abdeckung Waren, Haltegurte, niedrige Seitenwände usw.). Bei Verwendung als Transportmittel für Tageskinder sind z. B. Kindersitze zuwendungsfähig.

Nein. Das Fahrzeug dürfen Sie erst bestellen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Wenn Sie das Lastenrad oder den Lastenanhänger bereits bestellt haben, können Sie keine Förderung mehr erhalten.

Ja, wenn dieses ebenfalls die Anforderungen an ein Lastenrad erfüllt.

Ja, aber gefördert werden max. 36 Monate.

Nein, die Programme können nicht kombiniert werden, da der Bund in seiner Förderrichtlinie eine Kumulierbarkeit ausschließt.

Die Kilometerleistung ist formlos unter Angabe der Vorgangsnummer und des Förderprogrammes an das Ministerium für Verkehr zu melden: e-foerderung-bw@vm.bwl.de

Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann die Hälfte der bewilligten Zuwendung ausbezahlt werden. Hierfür reichen Sie bitte das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular sowie den Leasingvertrag elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein.  

Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, spätestens nach 3 Jahren, legen Sie bitte den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de vor. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zahlen wir die restliche Zuwendung aus.

Wir zahlen die Zuwendung in einer Summe aus, wenn Sie den Verwendungsnachweis, den Kaufvertrag und den Zahlungsnachweis für das geförderte Elektrolastenrad vorlegen. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular und reichen es elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein.

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