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Für Unternehmen

Überbrückungs­hilfe Corona

Die Überbrückungshilfe war ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm. Die 5. Phase der Überbrückungshilfe umfasste die Fördermonate Januar bis Juni 2022.

Die Antragsfrist ist am 15.06.2022 abgelaufen.

Die erste Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate Juni bis August 2020. Die Antragstellung für die erste Phase war bis zum 09.10.2020 möglich. Es ist nicht möglich, nach dem 09.10.2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Sie können Anträge für diesen Zeitraum stellen. Die Antragsfrist der Erstanträge endete am 31.03.2021. Änderungsanträge konnten bis zum 30.06.2021 gestellt werden.

 

Die 3. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Die Antragsfrist der Erst- und Änderungsanträge endete am 31.10.2021.

Die 4. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate Juli bis Dezember 2021.

Die Antragsfrist endete am 31.03.2022.

Die 5. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate Januar 2022 bis März 2022.

Die Antragsfrist endete am 30.04.2022.

Informationen zur Über­brückungs­hilfe Corona

Informieren Sie sich hier zu dem Programm.