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Hilfe-Bereich Elterngeld

Antrag stellen

Den Antrag können Sie schnell und einfach stellen. Hier erfahren Sie vorab, welche Unterlagen Sie dazu benötigen.

Die folgenden Unterlagen brauchen Sie in jedem Fall:

 

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes: Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns die spezielle Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld senden. Bitte senden Sie uns das Original und keine Kopie. Wenn Sie die Geburtsurkunde noch nicht haben, können Sie uns stattdessen auch eine Geburtsbescheinigung senden.
  • Falls Sie die Sonderregelungen für besonders früh geborene Kinder in Anspruch nehmen möchten: Kopie des ärztlichen Zeugnisses oder des Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers mit Angabe des voraussichtlichen Tags der Entbindung.
  • Falls Sie Mutterschaftsgeld bekommen haben: Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Falls Sie den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen haben: Nachweise über diesen Zuschuss, zum Beispiel durch Gehaltsabrechnungen oder eine spezielle Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
     
  • Nachweise über Ihr Einkommen, zum Beispiel
    • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (Kopien genügen) oder
    • die Arbeitgeber-Bescheinigung oder
    • bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Steuerbescheid (Kopie genügt).

Manchmal sind weitere Unterlagen erforderlich. Wenn Sie unseren Online-Antrag nutzen, wird Ihnen automatisch eine Liste aller erforderlichen Unterlagen zusammengestellt.

Ihr Einkommen können Sie zum Beispiel nachweisen durch:

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (Kopien genügen) oder
  • die Arbeitgeber-Bescheinigung oder
  •  bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Ihren Steuerbescheid (Kopie genügt).

Falls Sie selbstständig sind, lesen Sie bitte: Welche Nachweise über mein Einkommen muss ich einreichen, wenn ich selbstständig bin? Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie bei geringfügiger selbstständiger Tätigkeit mit einem Einkommen von durchschnittlich weniger als 35 € pro Monat benötigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Höhe des Elterngeldes für Selbständige.

Meistens wird der Arbeitgeberzuschuss auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Dann können Sie einfach die Gehaltsabrechnungen der Monate einreichen, in denen Sie in Mutterschutz sind.

Ansonsten können Sie den Arbeitgeberzuschuss durch eine spezielle Bescheinigung Ihres Arbeitgebers nachweisen. Diese Bescheinigung enthält die Höhe des Zuschusses und den Zeitraum der Zahlung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine solche Bescheinigung auszustellen.

Wenn Sie unseren Online-Antrag nutzen, wird Ihnen automatisch eine Liste aller erforderlichen Unterlagen zusammengestellt.

 

Wenn Sie weiterhin vermögenswirksame Leistungen erhalten, während Sie Elterngeld bekommen, dann müssen Sie uns darüber informieren. Dazu können Sie zum Beispiel Ihre Lohnabrechnungen (in Kopie) oder eine Arbeitgeber-Bescheinigung einreichen.

Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes

Bitte weisen Sie dieses Einkommen nach mit dem Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt Ihres Kindes.

Falls Sie diesen Steuerbescheid noch nicht haben, können Sie Ihr Einkommen auch mit anderen Unterlagen belegen, zum Beispiel

  • mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder
  • mit einer Bilanz oder
  • mit dem vorherigen Steuerbescheid.

Bitte reichen Sie in diesen Fällen den fehlenden Steuerbescheid nach, sobald Sie ihn bekommen haben. Bis dahin wird Ihr Elterngeld nur vorläufig gezahlt.

Wenn Ihr Kind am 01.09.2021 oder später geboren wurde, Sie nur geringfügige selbstständige Einkünfte haben und Sie beantragen möchten, dass Ihre selbstständigen Einkünfte bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt werden, benötigen wir trotzdem einen Nachweis über Ihre selbstständigen Einkünfte:

  • Für das Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt, zum Beispiel:
    • einen Steuerbescheid
    • eine Gewinnermittlung
  • Im Jahr der Geburt Ihres Kindes für die Kalendermonate bis einschließlich zum Kalendermonat vor der Geburt:
    • eine Gewinnermittlung

Sie können unter gewissen Voraussetzungen beantragen, dass Ihr geringes selbständiges Einkommen bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt wird.

Einkommen nach der Geburt Ihres Kindes:

Bitte weisen Sie dieses Einkommen nach mit einer Prognose über Ihren voraussichtlichen Gewinn oder Verlust, zum Beispiel

  • durch eine Gewinnermittlung oder
  • durch eine Bestätigung Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters.

Wenn Sie unseren Online-Antrag nutzen, wird Ihnen automatisch eine Liste aller erforderlichen Unterlagen zusammengestellt.

Bitte weisen Sie Ihr Einkommen auch in diesem Fall für 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes nach. Welche 12 Monate dies genau sind, wird erklärt bei der Frage: Auf welchen Zeitraum kommt es für mein Einkommen vor der Geburt an?

Wann Sie Elterngeld bekommen möchten, spielt dabei keine Rolle.

  • Nein, das ist nicht nötig. Sie können Ihre Anträge gleichzeitig stellen. Dann müssen Sie nur einen Antrag ausfüllen.
  • Sie können Ihre Anträge auch nacheinander stellen. Bitte stellen Sie die Anträge aber rechtzeitig. Denn rückwirkend wird Elterngeld für maximal 3 Lebensmonate gezahlt.

Ja, das ist mehrfach möglich. Am besten beantragen Sie die Änderungen, bevor die Lebensmonate beginnen, die Sie ändern möchten. Denn für nachträgliche Änderungen gibt es Einschränkungen:

  • Lebensmonate, für die das Elterngeld schon ausgezahlt wurde, können nicht mehr geändert werden – mit einer Ausnahme: Wenn Elterngeld Plus ausgezahlt wurde und Sie stattdessen nun lieber Basiselterngeld wollen, ist das noch möglich.
  • Rückwirkend können Sie die letzten 3 Lebensmonate ändern lassen. Was länger als 3 Monate her ist, kann nicht mehr geändert werden.
  • Nach dem Ende des Bezugszeitraums sind gar keine Änderungen mehr möglich.