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Bauen und Wohnen

Der Weg nach der Förderzusage

Sie haben eine Förderzusage für Ihr Z15-Darlehen erhalten?

Wir freuen uns, Sie mit unserem Förderprogramm zur Eigentumsfinanzierung unterstützen zu können. Auf dieser Informationsseite erhalten Sie einen Überblick über die weitere Vorgehensweise und häufig gestellte Fragen.

Im Downloadbereich stehen Ihnen Dokumente und Formulare zur Verfügung, die Sie während der Auszahlphase benötigen.

  • 1.

    Förderzusage prüfen und unterschreiben

    Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und reichen Sie uns diese unterschrieben und termingerecht ein. Die Annahmefrist bezieht sich nur auf die Einreichung der Vertragsunterlagen und nicht auf die Einreichung der angeforderten Nachweise. Die Annahmefrist können wir nicht verlängern.

    Die im Darlehensvertrag angeforderten Nachweise müssen uns spätestens vor der ersten Auszahlung vorliegen und bereits geprüft sein.

    Die Bestätigung über den Eingang der unterschriebenen Vertragsunterlagen erfolgt nicht.

  • 2.

    Grundschuld bestellen

    Ihr Kredit-Engagement bei uns sichern wirZu einer banküblichen Besicherung zählen beispielsweise Grundschulden, Sicherungsübereignungen von Maschinen oder Bürgschaften., indem wir eine GrundschuldGängiges Instrument zur Besicherung von Krediten. Durch eine Grundschuld räumt der Schuldner seinem Gläubiger das Recht ein, im Falle der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten dessen Ansprüche aus dem Grundstück zu befriedigen. ins Grundbuch eintragen. Die notwendige RangstelleDie Rangordnung ist die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte. Nach dieser Reihenfolge werden die Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks verteilt. und vertraglichen Bedingungen, die Ihre Grundschuld erfüllen muss, finden Sie auf Seite 4 Ihrer Darlehenszusage. Sie ist die Voraussetzung für unser Vertragsverhältnis. Um die Grundschuld eintragen zu können, füllen Sie bitte das Formular Grundschuldbestellung aus, das Sie mit Ihrer Förderzusage erhalten haben.

    Für die Grundschuldeintragung wenden Sie sich bitte an Ihr Notariat. Legen Sie dort das Formulars und Ihre Darlehenszusage vor.

    Bevor die Grundschuld nicht an der richtigen Rangstelle eingetragen ist, können wir Ihr Darlehen nicht auszahlen. Bitte vereinbaren Sie deshalb zügig einen Termin bei Ihrem Notariat.

  • 3.

    Vertragliche Auflagen erfüllen

    Für Ihre Darlehenszusage gibt es zusätzliche Auflagen. Welche das sind, sehen Sie ab Seite 4 unter dem Punkt Auszahlung. Diese Auflagen müssen Sie vor der ersten Darlehensauszahlung erfüllen.

     

  • 4.

    Auszahlungsantrag ausfüllen

    Nachdem Sie die angeforderten Unterlagen eingereicht haben und die Grundschuld für uns eingetragen wurde, können Sie einen Antrag auf Darlehensauszahlung stellen. Reichen Sie diesen im Original bei uns ein. Ergänzen Sie den Auszahlungsantrag mit einer Bestätigung Ihres Bautenstands und einer Belegliste.

    Zahlungsempfänger/-in angeben: Bitte beachten Sie bei der Angabe des Zahlungsempfängers oder der -empfängerin, dass wir Kaufpreise nur an die Personen auszahlen, die im Kaufvertrag oder in der Fälligkeitsmitteilung des Notars genannt sind. Haben Sie Ihre Auszahlungsansprüche an Handwerksunternehmen oder einen Bauträger abgetreten, zahlen wir nur an diese aus.

    Bautenstandsbestätigung: Ihren aktuellen Bautenstand bestätigt ein Fachunternehmen oder Ihre Bauleitung auf dem L-Bank Vordruck. Kaufpreiszahlungen sind hiervon ausgenommen. Zusätzlich können Sie Bilder der aktuellen Bauausführungen als Nachweis beilegen.

    Belegliste: Eine Belegliste ist eine Rechnungsaufstellung. Sie ist notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen und anschließend modernisieren. Sie ist auch notwendig, wenn Sie bei Ihrem Neubauvorhaben einzelne Gewerke selbst vergeben. Bitte beachten Sie: Die einzelnen Rechnungen müssen Sie mindestens 10 Jahre aufbewahren und uns auf Verlangen vorlegen.

    Nach jeder Auszahlung erhalten Sie eine Auszahlungsmitteilung. Aus dieser können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie noch nachreichen müssen. Legen Sie sie vor der nächsten Auszahlung vor. Bewahren Sie alle Auszahlungsmitteilungen sorgfältig auf.

  • 5.

    Einzug in das geförderte Objekt mitteilen

    Senden Sie uns nach dem Einzug in Ihr Eigenheim eine Meldebestätigung mit Angabe Ihrer Kundennummer an wohneigentum@l-bank.de.

  • 6.

    Durchführungsbestätigung einreichen

    Wenn Sie alle Maßnahmen abgeschlossen haben, reichen Sie uns bitte den Verwendungsnachweis und einen Energiebedarfsausweis eines zertifizierten Energiesachverständigen (https://www.energie-effizienz-experten.de) ein. Falls Sie zusätzlich KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Mittel in Anspruch nehmen, reichen Sie uns nach Abschluss der Maßnahmen zusätzlich eine Online-Bestätigung nach Durchführung der KfW ein. Die Prüfung der Durchführungsbestätigung erfolgt erst nach der vollständigen Darlehensauszahlung.

  • 7.

    Besichtigungstermin vereinbaren

    Sobald Sie Eigentümer/-in sind und die Bau- oder Renovierungsmaßnahmen abgeschlossen haben, wird es einen Besichtigungstermin geben. 

    Die Besichtigung wird von einem durch uns beauftragten Unternehmen erfolgen. Über die Beauftragung erhalten Sie ein gesondertes Informationsschreiben.

    Das beauftragte Unternehmen wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für eine Innen- und Außenbesichtigung vereinbaren. 

    Eine Mitteilung über die Details zum Wertgutachten erfolgt nicht.

Die L‑Bank informiert.

Häufig gestellte Fragen zur Auszahlung

Die Auszahlungsformulare haben Sie bereits mit Ihrer Förderzusage erhalten. Weitere Formulare haben wir Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, reichen Sie den vollständig ausgefüllten Auszahlungsantrag im Original bei uns ein.

Die Darlehensauszahlung wird entsprechend der Angaben in der Fälligkeitsmitteilung / dem Kaufvertrag erfolgen. Die Angaben müssen von Ihnen im Auszahlungsantrag angegeben und mit der Unterschrift bestätigt werden. Ein Verweis auf vorliegende Unterlagen ist nicht möglich.

Zahlungen an einen Bauträger überweisen wir direkt. Geben Sie in Ihrem Auszahlungsantrag bitte die Bankverbindung Ihres Bauträgers ein.

Handelt es sich um Rechnungen an unterschiedliche Fachunternehmen, überweisen wir das Geld gemäß Ihrem Auszahlungsantrag auf Ihr persönliches Konto. Die Rechnungen begleichen Sie dann selbst.

Das Z15-Darlehen wird vor der Ergänzungsfinanzierung ausgezahlt. Ist im Grundbuch vorrangig ein anderes Finanzierungsinstitut eingetragen, muss dieses vor der L-Bank auszahlen.

Nach jeder Auszahlung erhalten Sie eine Auszahlungsmitteilung. Aus dieser ist ersichtlich, welche Unterlagen fehlen sowie wann und an wen ausgezahlt wurde. Bewahren Sie diese Mitteilungen sorgfältig auf.

Ja, das ist möglich. Wenn Sie Ihre Auszahlungsansprüche abtreten, zahlen wir das Darlehen nach Baufortschritt direkt auf das Konto des Bauträgers aus. Hierzu reichen Sie den Auszahlungsantrag zusammen mit der Bautenstandbestätigung (L-Bank-Vordruck) bei uns ein.

Verlangt der Bauträger eine Zahlungsbestätigung, kann diese gegen eine Gebühr ausgestellt werden.

Die L‑Bank informiert.

Häufig gestellte Fragen zu Dokumenten und Darlehensverträgen

Die Auszahlungsvoraussetzungen finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag auf Seite 4 unter Weitere Regelungen und Angaben.

Im Grundbuch, Wohnungseigentumsgrundbuch oder im Erbbaugrundbuch wurden einzelne Daten ergänzt oder geändert (z. B. weitere Grundschuldeintragung, Blatt-Nummer usw.). In solchen Fällen muss die bestehende Sicherungsvereinbarung aktualisiert werden.

Während der Vertragslaufzeit müssen Sie die Tilgung wie vereinbart erbringen. Davon können wir nicht abweichen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der eventuell bevorstehenden Doppelbelastung.

Die BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termin­gerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungs­bereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungs­provision in Rechnung stellen. erheben wir gemäß unserer Konditionenübersicht. Die Vereinbarung einer individuellen Regelung ist nicht möglich.

Der zurückzuzahlende Gesamtkreditbetrag ergibt sich aus dem Darlehensbetrag und den Gesamtkosten des Kredites. Ist der Sollzinssatz nicht bis zur vollständigen Rückzahlung festgeschrieben, haben die Gesamtkosten lediglich einen Beispiel-Charakter. Der angegebene und zurückzuzahlende Gesamtkreditbetrag kann sich insbesondere durch die Veränderung des Sollzinses nach Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung verändern.

Den effektiven Jahreszins errechnen wir aus den Gesamtkosten eines Kredits. Bei einem Z15-Darlehen ergibt sich dieser aus dem für 15 Jahre festgeschriebenen Sollzinssatz und einem unvergünstigten Zinssatz, der anschließend auf die restliche Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung angerechnet wird.

Die L‑Bank informiert.

Weitere häufig gestellte Fragen

Sie können die Grundschuld erst ins Grundbuch eintragen lassen, wenn Sie den Kaufpreis bezahlt haben. Deshalb ist eine treuhänderische Abwicklung notwendig. In diesem Treuhandauftrag wird vereinbart, dass die Gemeinde nach der Kaufpreiszahlung die Grundschuld eintragen lässt. Außerdem veranlasst sie dann den Eigentumswechsel. Weitere Auszahlungen erfolgen in der Regel erst nach dem Eigentumswechsel und rangrichtiger Grundschuldeintragung. Nachweis erfolgt durch eine beglaubigte Grundbuchabschrift.

Wir können den Eingang Ihrer Unterlagen nur bestätigen, wenn Sie diese über wohneigentum@l-bank.de einreichen.

Da wir keine weitere Bestätigungen versenden, bitten wir Sie von weiteren Anfragen abzusehen.

Die öffentlich-rechtliche Bindung verpflichtet den Förderempfänger den Wohnraum selbst zu nutzen. Die hierzu häufig gestellten Fragen haben wir Ihnen in dem Merkblatt "Wohnraumförderung - Ablauf der Wohnungsbindung" zusammengefasst. 

Downloads

Dokumente und Formulare

  • Auszahlungsantrag

    Gültig
    Eingestellt am 04.04.2022
    Gültig ab 04.04.2022
    Version 01
    Download starten
  • Bautenstands­bestätigung

    Gültig
    Eingestellt am 04.04.2022
    Gültig ab 04.04.2022
    Version 01
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  • Belegliste zum Auszahlungsantrag Eigentumsförderung

    Gültig für die Eigentumsförderung | Vordruck 1340 | Version 003

    Gültig
    Eingestellt am 04.08.2022
    Gültig ab 04.08.2022
    Download starten
  • Verwendungsnachweis Eigentumsförderung

    Verwendungsnachweis für Fördermaßnahmen im Rahmen der Eigentumsfinanzierung BW | Vordruck 9060

    (früher: Gesamtkostenaufstellung, Schlussverwendungsnachweis)

    Gültig
    Eingestellt am 23.01.2024
    Gültig ab 23.01.2024
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  • Bestätigung nach Durchführung Barrierefreiheit

    Gültig
    Eingestellt am 23.06.2022
    Gültig ab 01.06.2022
    Download starten
  • Merkblatt Wohnraumförderung- Ablauf der Wohnungsbindungen

    Das Merkblatt enthält eine Zusammenfassungen von Antworten auf Häufig gestellte Fragen im Bezug auf die Wohnungsbindungen bei der Wohnraumförderung.

    Gültig
    Eingestellt am 19.02.2021
    Gültig ab 19.02.2021
    Stand 02.2021
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