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Babyhand greift um einen Finger

Bauen und Wohnen

Ergänzungsförderung bei Familienzuwachs

Sie freuen sich über Ihren Familiennachwuchs – wir freuen uns mit Ihnen und unterstützen Sie mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 6.500 € oder einer Reduzierung Ihres Darlehenszinssatzes!

 

Sie haben eine Förderung für eigengenutzten Wohnraum als Z15- oder als Familienzuwachsdarlehen erhalten und haben nun weiteren noch nicht geförderten Familienzuwachs? Dann können Sie einen Antrag auf Ergänzungsförderung für Familienzuwachs erhalten.

Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Familienzuwachs durch Geburt, Adoption oder eine auf Dauer angelegte Pflegschaft stattfindet, solange Sie weiterhin ausreichend Wohnraum für Ihre zukünftige Familiensituation haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Wohnraumerweiterung möglich.

Weitere Informationen zum Thema Wohnraumerweiterung können Sie unserem Merkblatt Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung Z15-Darlehen entnehmen. Gerne können Sie sich hierzu auch von unserem Expertenteam unter der Nummer 0800 1503030* oder von Ihrer zuständigen Wohnraumförderstelle beraten lassen.

* Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

  • 1.

    Darlehenszusage prüfen

    In Ihrer Darlehenszusage finden Sie unter Punkt Ergänzungsförderung die Optionsfrist, in welcher Sie Anträge auf eine Ergänzungsförderung einreichen können. Ist der genannte Termin noch nicht verstrichen, können Sie einen Antrag stellen.

  • 2.

    Antrag ausfüllen

    Prüfen Sie, ob Sie die Einkommensgrenze einhalten. Die Einkommensgrenzen können Sie  unserem Merkblatt „Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung Z15Darlehen“ entnehmen. Ist dies der Fall, füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen wie Gehaltsnachweise und die Geburtsurkunde im Original bei.

    Das Merkblatt „Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung Z15Darlehen“ sowie der Antrag auf Ergänzungsförderung steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

  • 3.

    Antrag stellen

    Stellen Sie nun Ihren Antrag bei Ihrer zuständigen Wohnraumförderstelle.

    Sie finden diese unter Beratungs-/ Wohnraumförderstellen

  • 4.

    Förderzusage unterschreiben

    Sobald Sie den Antrag gestellt haben, wird die Wohnraumförderstelle nach Prüfung Ihren Antrag an die LBank weiterleiten. Im Anschluss erhalten sie von der LBank die Förderzusage. Senden Sie die unterschriebene Förderzusage zurück an die LBank. Die Zinsvergünstigung oder der Tilgungszuschuss wird Ihnen folgend direkt auf Ihr Förderdarlehen gutgeschrieben.

Downloads

Dokumente und Formulare

  • Merkblatt Basisförderung Z15-Darlehen

    Das Merkblatt enthält eine kurze Zusammenfassung der Fördervoraussetzungen, der Darlehensmodalitäten sowie die Vorgehensweise der Beantragung der Basisförderung Z15.

    Detailliertere Informationen können Sie der Richtlinie zur Eigentumsfinanzierung BW entnehmen.

    Gültig
    Eingestellt am 07.06.2024
    Gültig ab 03.06.2024
    06/2024 | Änderung der Einkommensgrenze (gültig ab 03.06.2024)
    Download starten PDF, 346,2 KB
  • Merkblatt Förderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

    Das Merkblatt enthält eine kurze Zusammenfassung der Fördervoraussetzungen, der Darlehensmodalitäten sowie die Vorgehensweise der Beantragung der Basisförderung Z15 für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.

    Detailliertere Informationen können Sie der Richtlinie zur Eigentumsfinanzierung BW entnehmen.

    Gültig
    Eingestellt am 07.06.2024
    Gültig ab 03.06.2024
    06/2024 | Änderung der Einkommensgrenze (gültig ab 03.06.2024)
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  • Antrag Ergänzungsförderung

    Beantragung einer Ergänzungsförderung zum Z15-Darlehen oder zum Familienzuwachsdarlehen| Vordruck 9032

    Gültig
    Eingestellt am 01.06.2022
    Gültig ab 01.06.2022
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