Sie freuen sich über Ihren Familiennachwuchs – wir freuen uns mit Ihnen und unterstützen Sie mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 6.500 € oder einer Reduzierung Ihres Darlehenszinssatzes!
Bauen und Wohnen
Sie freuen sich über Ihren Familiennachwuchs – wir freuen uns mit Ihnen und unterstützen Sie mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 6.500 € oder einer Reduzierung Ihres Darlehenszinssatzes!
Sie haben eine Förderung für eigengenutzten Wohnraum als Z15- oder als Familienzuwachsdarlehen erhalten und haben nun weiteren noch nicht geförderten Familienzuwachs? Dann können Sie einen Antrag auf Ergänzungsförderung für Familienzuwachs erhalten.
Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Familienzuwachs durch Geburt, Adoption oder eine auf Dauer angelegte Pflegschaft stattfindet, solange Sie weiterhin ausreichend Wohnraum für Ihre zukünftige Familiensituation haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Wohnraumerweiterung möglich.
Weitere Informationen zum Thema Wohnraumerweiterung können Sie unserem Merkblatt Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung Z15-Darlehen entnehmen. Gerne können Sie sich hierzu auch von unserem Expertenteam unter der Nummer 0800 1503030* oder von Ihrer zuständigen Wohnraumförderstelle beraten lassen.
* Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr
In Ihrer Darlehenszusage finden Sie unter Punkt Ergänzungsförderung die Optionsfrist, in welcher Sie Anträge auf eine Ergänzungsförderung einreichen können. Ist der genannte Termin noch nicht verstrichen, können Sie einen Antrag stellen.
Prüfen Sie, ob Sie die Einkommensgrenze einhalten. Die Einkommensgrenzen können Sie unserem Merkblatt „Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung Z15‑Darlehen“ entnehmen. Ist dies der Fall, füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen wie Gehaltsnachweise und die Geburtsurkunde im Original bei.
Das Merkblatt „Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung Z15‑Darlehen“ sowie der Antrag auf Ergänzungsförderung steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Stellen Sie nun Ihren Antrag bei Ihrer zuständigen Wohnraumförderstelle.
Sie finden diese unter Beratungs-/ Wohnraumförderstellen
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, wird die Wohnraumförderstelle nach Prüfung Ihren Antrag an die L‑Bank weiterleiten. Im Anschluss erhalten sie von der L‑Bank die Förderzusage. Senden Sie die unterschriebene Förderzusage zurück an die L‑Bank. Die Zinsvergünstigung oder der Tilgungszuschuss wird Ihnen folgend direkt auf Ihr Förderdarlehen gutgeschrieben.
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