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ELR-Programm für Unternehmen

Fördersätze im Förderschwerpunkt Wohnen

Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.

Die Fördersätze gelten für wohnwirtschaftliche Vorhaben, die dem EU-Beihilferecht unterliegen.

Art der Projektes

maximaler Fördersatz

Höchstbetrag in €

Modernisierung von Mietwohnungen

10 %

200.000

Modernisierung von Mietwohnungen

mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion

15 %

200.000

Umnutzung Bestandsgebäude zu Mietwohnungen, Neuordnung mit Baureifmachung

15 %

200.000

Umnutzung Bestandsgebäude zu Mietwohnungen, Neuordnung mit Baureifmachung

mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion

20 %

200.000