Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.
Die Fördersätze gelten für wohnwirtschaftliche Vorhaben, die dem EU-Beihilferecht unterliegen.
ELR-Programm für Unternehmen
Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.
Die Fördersätze gelten für wohnwirtschaftliche Vorhaben, die dem EU-Beihilferecht unterliegen.
Art der Projektes |
maximaler Fördersatz |
Höchstbetrag in € |
---|---|---|
Modernisierung von Mietwohnungen |
10 % |
200.000 |
Modernisierung von Mietwohnungen mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion |
15 % |
200.000 |
Umnutzung Bestandsgebäude zu Mietwohnungen, Neuordnung mit Baureifmachung |
15 % |
200.000 |
Umnutzung Bestandsgebäude zu Mietwohnungen, Neuordnung mit Baureifmachung mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion |
20 % |
200.000 |