ELR-Programm für Unternehmen

Fördersätze im Förderschwerpunkt Grundversorgung

Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.

Für Projekte mit EU-Kofinanzierung gelten abweichende, höhere Fördersätze.

Art der Projektes

maximaler Fördersatz

Höchstbetrag in €

Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens ab 10 Beschäftigte

20 %1)

200.000
ab Jahresprogramm 2025: 250.000

Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens ab 10 Beschäftigte
mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion

20 %1)

250.000
ab Jahresprogramm 2025: 300.000

Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Kleinstunternehmens unter 10 Beschäftigte

30 %

200.000
ab Jahresprogramm 2025: 250.000

Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Kleinstunternehmens unter 10 Beschäftigte
mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion

35 %

200.000
ab Jahresprogramm 2025: 300.000

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

30 %

200.000
ab Jahresprogramm 2025: 250.000

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion

35 % oder 20 % 2)

200.000 oder 250.000
ab Jahresprogramm 2025: 300.000

1) Für mittlere Unternehmen beträgt der maximale Fördersatz aus beihilferechtlichen Gründen 10 %.

2) Der Fördersatz ist abhängig von der gewählten beihilferechtlichen Grundlage.

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