Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.
Für Projekte mit EU-Kofinanzierung gelten abweichende, höhere Fördersätze.
ELR-Programm für Unternehmen
Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.
Für Projekte mit EU-Kofinanzierung gelten abweichende, höhere Fördersätze.
Art der Projektes |
maximaler Fördersatz |
Höchstbetrag in € |
---|---|---|
Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens ab 10 Beschäftigte |
20 %1) |
200.000 |
Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens ab 10 Beschäftigte |
20 %1) |
250.000 |
Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Kleinstunternehmens unter 10 Beschäftigte |
30 % |
200.000 |
Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Kleinstunternehmens unter 10 Beschäftigte |
35 % |
200.000 |
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen |
30 % |
200.000 |
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen |
35 % oder 20 % 2) |
200.000 oder 250.000 |
1) Für mittlere Unternehmen beträgt der maximale Fördersatz aus beihilferechtlichen Gründen 10 %.
2) Der Fördersatz ist abhängig von der gewählten beihilferechtlichen Grundlage.