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Details zum Nachhaltigkeitsbonus

Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, bekommen eine zusätzliche Zinsverbilligung, den Nachhaltigkeitsbonus. Was Sie für die Antragstellung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die Eckpunkte des Nachhaltigkeitsbonus

  • Für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen
  • Bonus mit drei Förderstufen
  • Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung
  • Für Förderdarlehen in den Programmen GuW Baden-Württemberg, Investitionsfinanzierung, Tourismusfinanzierung Plus

Die drei Förderstufen

  • 1.

    Stufe 1: CO2-Bilanz

    Erstellung einer CO2-Bilanz

    Zinsverbilligung: 5 Basispunkte

  • 2.

    Stufe 2: Maßnahmenkatalog - Roadmap

    Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP)

    Zinsverbilligung: 25 Basispunkte

  • 3.

    Stufe 3: Wiederholte Antragstellung

    Monitoring der Umsetzung der Stufe 2

    • Erstförderung in 2023: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmenkatalogs aus Stufe 2
    • Erstförderung in 2022: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmenkatalogs aus Stufe 2 und Einreichung einer neuen CO2-Bilanz (für das Jahr 2023)

    Zinsverbilligung: 25 Basispunkte

Wichtiges zur Antragstellung

Unsere Nachhaltigkeitskriterien beziehen sich auf das Unternehmen, nicht auf die geförderten Investitionen. Sie erhalten den Nachhaltigkeitsbonus zum Beispiel auch für Investitionen in Maschinen oder für Betriebsmittel.

Nachhaltigkeitskriterium Stufe 1

  • Erstellung einer CO2-Bilanz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase

Die CO2-Bilanz soll sich (mindestens) auf das antragstellende Unternehmen beziehen (corporate carbon footprint). Zu berücksichtigen sind folgende Treibhausgasemissionen auf Ebene des antragstellenden Unternehmens:

  • Scope 1: die direkten Treibhausgas (THG)-Emissionen aus dem eigenen Betrieb und Fuhrpark
  • Scope 2: die indirekten THG-Emissionen aus eingekaufter Strom-, Wärme-, und Kälteerzeugung
  • Scope 3a (optional): die THG-Emissionen der vorgelagerten Aktivitäten aus der Wertschöpfungskette

Nachhaltigkeitskriterien Stufe 2

  • Scope 1- und Scope 2-Emissionen: Festlegung eines Reduktionsziels für CO2 und andere Treibhausgase + Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung dieses Ziels im Unternehmen. Dabei sollen die Emissionen um mindestens 50 % bis 2030 reduziert werden.
  • Scope 3a-Emissionen (optional): Festlegung eines Reduktionsziels für CO2 und andere Treibhausgase + Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung dieses Ziels in den vorgelagerten Stufen. Dabei sollen die Emissionen um mindestens 10 % bis 2030 reduziert werden. Die Erfüllung dieses optionalen Kriteriums hat keinen Einfluss auf den Nachhaltigkeitsbonus.

Stufe 2 setzt natürlich voraus, dass eine Treibhausgas-Bilanz vorhanden und damit auch das Kriterium der Stufe 1 erfüllt ist.

Nachhaltigkeitskriterien Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung)

  • Erstförderung in Stufe 2 in 2023: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des in Stufe 2 festgelegten Maßnahmenkatalogs
  • Erstförderung in Stufe 2 in 2022: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des in Stufe 2 festgelegten Maßnahmenkatalogs und zusätzlich Einreichung einer neuen CO2-Bilanz für das Jahr 2023.

Genauere Anforderungen an die jeweiligen Förderstufen finden Sie in der „Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus“.

Bei Antragstellung

Sie müssen bei Antragstellung auf dem Formular „Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus“ nachweisen, dass Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese Bestätigung muss eine sachverständige Person aus dem Expertennetzwerk der L‑Bank überprüfen.

Wir verzichten auf die Bestätigung durch unser Expertennetzwerk,

  • wenn Sie die CO2-Bilanz für Stufe 1 mit einem anerkannten Bilanzierungstool erstellen (siehe unten)
    oder
  • wenn Sie bei Stufe 3 nur die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen (Erstförderung in 2023)
    oder
  • wenn Sie bei Stufe 3 die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen und die CO2-Bilanz mit einem anerkannten Bilanzierungstool (siehe unten) erstellen (Erstförderung in 2022)

Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Diese legen auch zusammen mit Ihnen fest, welche Unterlagen Sie zur Prüfung einreichen müssen. Die Experten und Expertinnen aus dem L‑Bank-Netzwerk helfen auch bei der Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen oder eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap). Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Internetseite.

Die Unterstützung des Expertennetzwerks der L‑Bank ist für Ihr Unternehmen üblicherweise kostenfrei. Beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 1 sowie bei Stufe 3 mit CO2-Bilanz können Kosten für das Unternehmen anfallen. Beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 ist die Unterstützung kostenlos.

Nach Durchführung der Investition

Bei Förderdarlehen müssen Sie üblicherweise nachweisen, dass Sie die Fördermittel für den eigentlichen Förderzweck verwendet haben. Das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Hier sind für den Nachhaltigkeitsbonus keine besonderen Angaben zu machen. Insbesondere müssen Sie für das erhaltene Darlehen nicht nachweisen, dass Sie den Maßnahmenkatalog beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 tatsächlich umgesetzt haben. Ziel der Förderung ist zunächst, dass Unternehmen umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung identifizieren.

Angaben zur Umsetzung der Maßnahmen erwarten wir erst, wenn Sie nach einiger Zeit erneut einen Nachhaltigkeitsbonus beantragen (Stufe 3).

Inzwischen gibt es viele Tools zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen. Bei Tools, die unseren Standards entsprechen, erkennen wir die erstellte CO2-Bilanz ohne zusätzliche Bestätigung eines unserer Experten an. Bitte füllen Sie selbst die Bestätigung zum Förderantrag aus und legen die Dokumentation des Ergebnisses aus dem jeweiligen Tool bei.

Derzeit (Stand: Juli 2024) haben wir folgende Tools anerkannt:

  • Gecco2 (Volks- und Raiffeisenbanken)
  • CO2-Rechner der Edekabank
  • ecocockpit (Industrie- und Handelskammern)
  • Klimaampel (Handwerkskammern)

Unser Netzwerk von Experten und Expertinnen

Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Förderantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 immer kostenfrei. Bei Stufe 1 sowie bei Stufe 3 mit CO2-Bilanz können Ihnen Kosten entstehen.

Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:

  • RKW Baden-Württemberg GmbH
  • Steinbeis Beratungszentren GmbH
  • Über die Landesagentur Umwelttechnik BW im Expertenatlas BW gelistete Berater/-innen (siehe www.expertenatlas-bw.de)
  • Umweltberatungsstellen der Handwerkskammern und bestimmter Fachverbände des Handwerks

Das Unternehmen kann den Auftrag an Sachverständige seiner Wahl vergeben.

Weiteren, an einer Zusammenarbeit interessierten Sachverständigen empfehlen wir eine Akkreditierung über die Umwelttechnik BW.

Ansprechpersonen im Expertennetzwerk

Alina Berner
Tel. 0711 22998-28
E-Mail: berner@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg

Roland Erler
Innovations-Energie-Beratung
Tel. 0171 5765921
E-Mail: Eppler@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg

 

Dr. Andreas Rebholz
Tel. 0711 263709 -116
E-Mail: rebholz@handwerk-bw.de

Klima-Ampel

Mit der Klima-Ampel können Handwerksbetriebe ihre Daten online erfassen und eine CO2-Bilanz erstellen. Die Umweltberater und -beraterinnen der Handwerkskammer oder der Fachverbände unterstützen die Betriebe. Sie helfen auch dabei, wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu finden.

Dr. Volker Diffenhard
Tel. 0711 252841-29
E-mail: volker.diffenhard@umwelttechnik-bw.de
Expertenatlas BW
Umwelttechnik BW GmbH

Die Landesagentur Umwelttechnik BW betreibt den Expertenatlas BW expertenatlas‑bw.de. Dort können Beratende ein Profil ihres Dienstleistungsangebotes hinterlegen. Außerdem sind sie mit Kundenreferenzen ausgezeichnet. Unternehmen können dort recherchieren, welche Beratende für sie passen. Für den Nachhaltigkeitsbonus empfehlen wir als Suchkriterium „L‑Bank-Förderprogramm“ und Kompetenzen bei Treibhausgasbilanz oder CO2-Bilanz.

Downloads

  • Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus

    Förderrechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck WF_1101

    Gültig
    Eingestellt am 26.06.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Version 07/2024
    Download starten PDF, 373,3 KB