Wir haben die Hausbanken über das neue Förderangebot informiert. Sie können also ab sofort den Antrag zusammen mit Ihrer Hausbank vorbereiten.
Hausbanken, die ihre Anträge per Mail oder per Post einreichen, können Anträge ab sofort an uns schicken. Sie wählen dazu unter „Beantragte Förderdarlehen“ im Feld „Förderprogramm“ entweder „GuW-BW junge KMU Hochwasser“ oder „GuW-BW etablierte KMU Hochwasser“ aus.
Die Schnittstelle für das elektronische Antragsverfahren ist seit 16.07.2024 angepasst. Damit können auch die elektronisch angebundenen Hausbanken den Antrag im System richtig erfassen und an uns weiterleiten.
Die Unternehmen müssen gegenüber der Hausbank plausibel begründen, dass der Finanzierungsbedarf ursächlich mit der Extremwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2024 zusammenhängt. Die Hausbank bestätigt dies formlos auf dem Antragsformular im Feld „Vorhabensbeschreibung“. Die L-Bank verlangt keine weiteren Nachweise.
Auch für die Unwetterhilfen ist das EU-Beihilferecht zu beachten. Wir erwarten, dass wir vor allem Ersatzbeschaffungen oder Liquiditätsbedarf finanzieren. In diesen Fällen bewilligen wir das Darlehen als Allgemeine De-minimis-Beihilfe. Dazu benötigen wir von Ihnen Angaben zu den De-minimis-Beihilfen, die Sie in den letzten drei Jahren erhalten haben. Bitte reichen Sie daher auch die ausgefüllte De-minimis-Erklärung zusammen mit dem Antrag ein.
Sie können die zusätzliche Förderung bis 31.12.2024 beantragen (Antragseingang bei der L-Bank).
Darlehenszusagen können wir ab 25.07.2024 erstellen und versenden. Das aktualisierte Programmmerkblatt, das ab diesem Zeitpunkt gilt, ist bei den Downloads eingestellt.