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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

GuW-BW Unwetterhilfe

Im Rahmen des Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) fördern wir Unternehmen, die von den Unwettern Ende Mai/Anfang Juni betroffen sind. Sie erhalten die Förderdarlehen zu besonders günstigen Konditionen.

Die Landesregierung hat die Mittel für die zusätzliche Zinsverbilligung bereitgestellt.

Die Eckpunkte der GuW-Unwetterhilfe

  • Unternehmen, die von den Starkregenereignissen zwischen dem 30.05. bis 03.06.2024 betroffen sind
  • Finanzierungsbedarf aufgrund der Unwetter und deren Folgen
  • Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
  • 2 Varianten:
    • GuW-BW junge KMU Hochwasser (für Unternehmen bis 5 Jahre)
    • GuW-BW etablierte KMU Hochwasser (für Unternehmen ab 5 Jahre)
  • Zusätzliche Zinsverbilligung von 1,0 % p.a. gegenüber den Konditionen der Programmvariante GuW-BW junge KMU beziehungsweise GuW-BW etablierte KMU
  • Antragstellung bei der Hausbank ab sofort möglich

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die die Antragsvoraussetzungen für GuW-Darlehen erfüllen. Außerdem müssen sie von der Extremwetterlage zwischen dem 30.05. bis 03.06.2024 betroffen sein.

Landesweit sind durch die Unwetter sehr unterschiedliche Schäden entstanden. Daher nehmen wir keine Eingrenzung auf bestimmte Gemeinden, die zum Beispiel besonders stark vom Hochwasser betroffen waren, vor.

Gefördert wird Finanzierungsbedarf, der durch die Extremwetterlage und ihre Folgen entstanden ist, wie zum Beispiel:

  • Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden an Betriebsgebäuden, Gebäudetechnik, Produktionsanlagen, Verkaufs- und Lagerräumen, Außenanlagen etc. (Baukosten, Kosten für Reparatur/Instandsetzung, Anschaffungskosten)
  • Ersatzbeschaffung für zerstörte Betriebsausstattung
  • Wiederbeschaffung von zerstörten Lagerbeständen (Warenlager, Materiallager)
  • Liquiditätsbedarf zur Überbrückung von Betriebsschließungen, Produktionsausfällen oder Umsatzrückgängen (zum Beispiel für weiterlaufende Personalkosten oder zur Anmietung von Ersatzräumen)

Die Extremwetterlage hat zu unterschiedlichen Schadensereignissen geführt (beispielsweise Hochwasser entlang von Flüssen oder Bächen, Sturzfluten, Schlamm- und Gerölllawinen, Hangrutsche, entwurzelte Bäume, erhöhter Grundwasserspiegel oder lokale Überflutungen durch überlastete Kanalisation). Dies kann alles zu einem förderfähigen Finanzierungsbedarf geführt haben.

Wir erkennen auch mittelbare Auswirkungen durch zerstörte Infrastruktur (wie zum Beispiel Umsatzrückgänge aufgrund einer Straßensperrung) an.

Wir haben die Hausbanken über das neue Förderangebot informiert. Sie können also ab sofort den Antrag zusammen mit Ihrer Hausbank vorbereiten.

Hausbanken, die ihre Anträge per Mail oder per Post einreichen, können Anträge ab sofort an uns schicken. Sie wählen dazu unter „Beantragte Förderdarlehen“ im Feld „Förderprogramm“ entweder „GuW-BW junge KMU Hochwasser“ oder „GuW-BW etablierte KMU Hochwasser“ aus.

Die Schnittstelle für das elektronische Antragsverfahren ist voraussichtlich ab 16.07.2024 angepasst. Dann können die elektronisch angebundenen Hausbanken den Antrag im System richtig erfassen und an uns weiterleiten.

Die Unternehmen müssen gegenüber der Hausbank plausibel begründen, dass der Finanzierungsbedarf ursächlich mit der Extremwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2024 zusammenhängt. Die Hausbank bestätigt dies formlos auf dem Antragsformular im Feld „Vorhabensbeschreibung“. Die L-Bank verlangt keine weiteren Nachweise.

Auch für die Unwetterhilfen ist das EU-Beihilferecht zu beachten. Wir erwarten, dass wir vor allem Ersatzbeschaffungen oder Liquiditätsbedarf finanzieren. In diesen Fällen bewilligen wir das Darlehen als Allgemeine De-minimis-Beihilfe. Dazu benötigen wir von Ihnen Angaben zu den De-minimis-Beihilfen, die Sie in den letzten drei Jahren erhalten haben. Bitte reichen Sie daher auch die ausgefüllte De-minimis-Erklärung zusammen mit dem Antrag ein.

Sie können die zusätzliche Förderung bis 31.12.2024 beantragen (Antragseingang bei der L-Bank).

Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3 Jahre

Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Aktuelle Zinssätze: Es gelten die Zinssätze zum Zeitpunkt der Darlehenszusage. Zusagen sind aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich.

Weitere Fragen?

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Tel. 0711 122-2345

Downloads zur Antragstellung

Das angepasste Antragsformular (Version 07/2024) ist unten bei den Downloads eingestellt.

Das aktualisierte Programmmerkblatt für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung steht im Laufe der Kalenderwoche 29 zur Verfügung

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 11.07.2024
    Gültig ab 10.07.2024
    Version 07/2024
    Download starten PDF, 756,9 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 19.01.2024
    Gültig ab 19.01.2024
    Version 01/2024
    Download starten PDF, 301,3 KB
  • Merkblatt Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 26.06.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Version 07/2024
    Download starten PDF, 769 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 11/2023
    Download starten PDF, 346,7 KB