Informationen zur gemeinsamen Verant­wortlichkeit für den Schutz personen­bezogener Daten

Wer schützt Ihre Daten, wenn Sie online Elterngeld beantragen?

Das Land Baden-Württemberg und die L‑Bank verarbeiten Ihre Daten in mehreren Prozessschritten und Elektronische Datenverarbeitung -Systemen. Soweit sich einzelne Prozessabschnitte überschneiden sind das Land und die L‑Bank gemeinsam für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich (Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung ( Datenschutzgrundverordnung )). In einer Vereinbarung haben sie festgelegt, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat:

 
Prozessschritt EDV-System zuständig für den Datenschutz
Sie melden sich in Ihrem Servicekonto an. Servicekonto von service-bw Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium
Sie geben Ihre Daten ein, speichern den Antrag eventuell im Entwurf und übermitteln die Antragsdaten online. Prozessplattform von service-bw L‑Bank
Die L‑Bank speichert Ihre Daten und erstellt den Antrag als PDF-Dokument. Fachprogramm der L‑Bank L‑Bank
Der PDF-Antrag wird an Ihr Servicekonto-Postfach übermittelt, sodass Sie ihn ausdrucken, unterschreiben und per Post einreichen können. Servicekonto von service-bw Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium
Ihre Antragsdaten werden auf der Prozessplattform gelöscht. Servicekonto von service-bw Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium

Nachdem Sie den PDF-Antrag erhalten haben, werden Ihre Antragsdaten auf der Prozessplattform von service-bw gelöscht.

Für Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sind beide Stellen zuständig. 

Unabhängig davon können Sie sich bei allen Datenschutzfragen an die Stelle Ihrer Wahl wenden:

Beide stellen sich die notwendigen Informationen gegenseitig zur Verfügung. Die Antwort erhalten Sie von der Stelle, an die Sie Ihre Frage gerichtet haben.

Das Servicekonto und die Prozessplattform von service-bw verarbeiten Ihre Daten auf besonders geschützten Rechnern. Diese stehen bei der Landesbehörde IT-Baden-Württemberg ( Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg ). Die BITBW ist Auftragsverarbeiter des Innenministeriums und der L‑Bank im Sinne von Artikel 28 DS-GVO. Beide haben dazu einen Vertrag mit der BITBW abgeschlossen.

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