Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit für den Schutz personenbezogener Daten
Wer schützt Ihre Daten, wenn Sie online Elterngeld beantragen?
Das Land Baden-Württemberg und die L‑Bank verarbeiten Ihre Daten in mehreren Prozessschritten und Elektronische Datenverarbeitung -Systemen. Soweit sich einzelne Prozessabschnitte überschneiden sind das Land und die L‑Bank gemeinsam für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich (Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung ( Datenschutzgrundverordnung )). In einer Vereinbarung haben sie festgelegt, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat:
Prozessschritt | EDV-System | zuständig für den Datenschutz |
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Sie melden sich in Ihrem Servicekonto an. | Servicekonto von service-bw | Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium |
Sie geben Ihre Daten ein, speichern den Antrag eventuell im Entwurf und übermitteln die Antragsdaten online. | Prozessplattform von service-bw | L‑Bank |
Die L‑Bank speichert Ihre Daten und erstellt den Antrag als PDF-Dokument. | Fachprogramm der L‑Bank | L‑Bank |
Der PDF-Antrag wird an Ihr Servicekonto-Postfach übermittelt, sodass Sie ihn ausdrucken, unterschreiben und per Post einreichen können. | Servicekonto von service-bw | Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium |
Ihre Antragsdaten werden auf der Prozessplattform gelöscht. | Servicekonto von service-bw | Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium |
Nachdem Sie den PDF-Antrag erhalten haben, werden Ihre Antragsdaten auf der Prozessplattform von service-bw gelöscht.
Für Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sind beide Stellen zuständig.
Unabhängig davon können Sie sich bei allen Datenschutzfragen an die Stelle Ihrer Wahl wenden:
- Innenministerium Baden-Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart, service-bw@im.bwl.de
- Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, datenschutz@l-bank.de
Beide stellen sich die notwendigen Informationen gegenseitig zur Verfügung. Die Antwort erhalten Sie von der Stelle, an die Sie Ihre Frage gerichtet haben.
Das Servicekonto und die Prozessplattform von service-bw verarbeiten Ihre Daten auf besonders geschützten Rechnern. Diese stehen bei der Landesbehörde IT-Baden-Württemberg ( Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg ). Die BITBW ist Auftragsverarbeiter des Innenministeriums und der L‑Bank im Sinne von Artikel 28 DS-GVO. Beide haben dazu einen Vertrag mit der BITBW abgeschlossen.