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Schulhausbau

Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse an öffentliche und freie Schulträger im Rahmen von Förderprogrammen zu erforderlichen Baumaßnahmen an Schulen. Damit unterstützt das Land die Träger, die dafür sorgen, dass für die verschiedenen Schularten ausreichender und zeitgemäßer Schulraum zur Verfügung steht. Die Federführung für die Förderung liegt beim Kultusministerium.

Die Regierungspräsidien bewilligen die Zuschüsse, wir zahlen sie aus und sind mit der weiteren Abwicklung der Förderung beauftragt.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.