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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Studienfinanzierung

Darlehen zur Finanzierung der Gebühren eines Studiums in Baden-Württemberg (bis 2012)

Studienfinanzierung

Achtung, wichtiger Hinweis!

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 21.12.2011 das Studiengebührenabschaffungsgesetz (StuGebAbschG) beschlossen. Damit werden die zum Sommersemester 2007 an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg eingeführten Studiengebühren von 500 € pro Semester abgeschafft. Es sind seit dem Sommersemester 2012 keine Studiengebühren mehr zu zahlen. Wir bieten deshalb unser Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren nicht mehr an.

Konditionen

Aktueller Sollzinssatz für die laufende Sollzinsbindungsperiode

Formular-Assistent

Antrag auf Stundung

Den Antrag auf Stundung können Sie mithilfe unseres Formular-Assistenten ausfüllen, der Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt. Am Ende erhalten Sie ein ausgefülltes PDFPortable Document Format, das Sie ausdrucken können.

Die L‑Bank informiert

Häufige Fragen

Sofern Sie mit uns einen Darlehensvertrag zur Finanzierung Ihrer Studiengebühren abgeschlossen haben, finden Sie hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zu Ihrem bestehenden Darlehen. 

Sofern der uns eingereichte Feststellungsbescheid Ihrer Hochschule einen über das Wintersemester 2011/12 hinausgehenden Darlehensanspruch ausgewiesen hatte, ist dieser  Auszahlungsanspruch mit Abschaffung der Studiengebührenpflicht erloschen. Wir haben daher ab dem Sommersemester 2012 keine weiteren Auszahlungen aus dem Darlehen mehr  vorgenommen.

Alle bis dahin ausbezahlten Studiengebührenraten müssen jedoch vertragsgemäß zurückgezahlt werden.

Grundlage hierfür ist der privatrechtlich abgeschlossene Darlehensvertrag zwischen Ihnen und uns, der L‑Bank. Darüber hinaus gelten als rechtliche Rahmenbedingungen nach Artikel 11 § 2 des Studiengebührenabschaffungsgesetzes (StuGebAbschG) vom 21.12.2012 das Landeshochschulgebührengesetz und die zugehörige Rechtsverordnung für die bestehenden Studiendarlehen fort.

Was muss ich jetzt veranlassen?

Bitte beachten Sie unbedingt Ihre Mitteilungs- und Vorlagepflichten, die in Ihrem Darlehensvertrag stehen (insbesondere zur Exmatrikulation und Änderung der persönlichen Daten), damit wir den korrekten Rückzahlungsbeginn für Ihr Darlehen ermitteln können. Möglicherweise ist es erforderlich, dass wir zusätzliche Nachweise von Ihnen anfordern.

Nach Ablauf der Karenzzeit beginnen Sie mit der Rückzahlung Ihres Darlehens. Über den Beginn der Rückzahlung und die zurückzuzahlende Summe werden wir Sie ca. 3 Monate vor Fälligkeit der ersten Rate informieren.

Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten von 100 € zurück. Wenn Sie dies beantragen, können Sie das Darlehen auch mit höheren (150 €) oder niedrigeren Raten (50 €) zurückzahlen.

Um Ihnen die Rückzahlung Ihres Darlehens so einfach wie möglich zu machen, bitten wir Sie, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Ein Lastschriftmandat übersenden wir Ihnen mit den Rückzahlungsunterlagen. Alternativ können Sie die Raten auch per Überweisung zahlen.

Die Karenzzeit ist eine tilgungsfreie Periode, die nach dem Ende Ihres Studiums beginnt, spätestens 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Sie dauert in der Regel zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie Ihr Darlehen und die aufgelaufenen Sollzinsen noch nicht zurückzahlen.

Damit wir die Karenzzeit und damit auch den Rückzahlungsbeginn des Darlehens korrekt ermitteln können, ist es wichtig, dass Sie uns über Änderungen in Ihrem Studienverlauf informieren. Besonders wichtig ist, dass Sie uns nach dem endgültigen Abschluss des Studiums Ihre Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Ihre Mitteilungs- und Vorlagepflichten, die in Ziffer 6 bzw. 7 Ihres Darlehensvertrages stehen.

Sie benötigen die IBANInternational Bank Account Number, wenn Sie Ihre Darlehensraten per Überweisung zahlen oder Sondertilgungen vornehmen möchten. Diese können Sie telefonisch oder per E-Mail bei uns erfragen. Wir senden Ihnen die IBAN sodann aus Datenschutzgründen auf dem Postweg zu. Oder  Sie nutzen einen IBAN-Rechner aus dem Internet oder von Ihrer Hausbank. Bitte geben Sie zur Ermittlung der IBAN Ihre 10-stellige Darlehenskontonummer an, die rechts oben auf Ihrem Darlehensvertrag steht und mit den Ziffern „610“ beginnt und die Bankleitzahl der L‑Bank, die 660 107 00.

Wenn Sie Ihr Darlehen zur sofortigen Rückzahlung kündigen möchten, übersenden wir Ihnen ein Ablöseschreiben, aus dem die SEPASingle Euro Payments Area-fähige Bankverbindung für die Überweisung hervorgeht.

Benötige ich auch den BICBank Identifier Code für meine Überweisung?

Für Überweisungen innerhalb Deutschlands ist die IBAN ausreichend. Wenn Sie aus dem Ausland überweisen, benötigen Sie möglicherweise noch den BIC (Bank Identifier Code). Der BIC der L‑Bank lautet: LKBWDE6KXXX.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat bei uns ein. Wir ziehen die Darlehensraten dann ab dem nächstmöglichen Termin von Ihrem Konto ein.

Bitte beachten Sie:

Ein Lastschrifteinzug ist nur möglich, wenn das Darlehenskonto keine Zahlungsrückstände aufweist.

Im Hinblick auf die Vorankündigungsfrist von 10 Tagen für den Einzug von SEPA-Lastschriften und die monatliche Zahlungsweise der Darlehensraten für das Studiendarlehen können wir das Mandat zum nächsten Monatsersten nur berücksichtigen, wenn uns die Informationen spätestens bis zum 10. des Vormonats vorliegen. Gleiches gilt bei Änderungen der Ratenhöhe oder der Bankverbindung.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Stundung, durch die der Beginn der Rückzahlung weiter aufgeschoben wird. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr  Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Diese Grenze ergibt sich aus:

  • dem hierfür im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegten Betrag (§ 18 a Abs. 1 Satz 1 bis 3 BAföGBundesausbildungsförderungsgesetz)
  • zuzüglich 100 €.

Beispiel:

Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze bei 1.245 € netto.

Sie erhöht sich gegebenenfalls um 570 € für einen Ehegatten oder Lebenspartner sowie um 520 € für jedes zum Haushalt gehörende Kind, wenn sich diese nicht in einer Ausbildung befinden, die nach BAföG oder nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann.

Die Stundung müssen Sie bei uns, der L‑Bank beantragen. Ihren Antrag auf Stundung leiten wir an das Sondervermögen Studienfonds weiter. Dieses ist für die Berechnung Ihres Einkommens und Ihrer Einkommensgrenze zuständig. Wenn Sie die Stundungsvoraussetzungen erfüllen, stunden wir die Rückzahlung des Darlehens für 12 Monate. Den Stundungsantrag können Sie zu jedem Zeitpunkt in der Rückzahlungsphase stellen.

Bitte beachten Sie:

Eine Stundung wirkt sich nicht auf eventuell bereits fällig gestellte Raten aus. Diese sind weiterhin zu begleichen. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn Sie den Stundungsantrag nicht rechtzeitig bei uns einreichen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Hinweisblatt. Auf offene und nicht bezahlte Raten berechnen wir Verzugszinsen.

Um einen Antrag auf Stundung zu stellen, nutzen Sie bitte unseren Ausfüll-Assistenten. Sie finden darin auch das Hinweisblatt zur Stundung.

Sie haben die Möglichkeit, eine Kappung Ihres Darlehens zu beantragen. Ihr BAföG-Darlehen und Ihr Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren (auch anderer Bundesländer) werden zusammengerechnet. Das BAföG-Darlehen wird jedoch nur bis zum maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.000 € angerechnet. Überschreitet dieser Betrag die Grenze von 15.000 €, wird Ihnen die Summe erlassen, die über dieser Grenze liegt.

Weitere Darlehen zur Finanzierung eines Studiums, vor allem Studienkredite privater Anbieter sowie der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau, können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Ihren Antrag auf Kappung leiten wir an den das Sondervermögen Studienfonds weiter. Dieses ist für die Berechnung der Kappungsgrenze zuständig.

In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular mit Hinweisblatt als PDF-Datei.

Beispiel:   

  • BAföG-Darlehen: 9.000 €.
  • Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren (inkl. Zinsen): 7.000 €.
  • Summe Ihrer Schulden: 16.000 €.

Hiervon müssen Sie nur 15.000 € zurückzahlen. Die übrigen 1.000 € werden Ihnen erlassen.

Informationen zum Sondervermögen Studienfonds:   

Nähere Informationen zum Sondervermögen Studienfonds und seinen Aufgaben erhalten Sie auf der Internetseite des Studienfonds.

Mit Sondertilgungen können Sie Ihr Darlehen schneller an uns zurückzahlen. Sie können mit diesen Zahlungen jederzeit beginnen.

Die Höhe der Sondertilgung muss mindestens 50 € betragen. Den Betrag Ihrer Sondertilgung können Sie direkt auf Ihr Darlehenskonto bei uns überweisen. Da Sie der Inhaber des Darlehenskontos sind, geben Sie sich bitte selbst als Empfänger an. Als Verwendungszweck geben Sie bitte „Sondertilgung“ und Ihre Vorgangsnummer an.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Darlehen unter Einhaltung einer Frist zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir senden Ihnen dann die Darlehensabrechnung zu, aus der der ausbezahlte Darlehensbetrag und die darauf angefallenen Sollzinsen hervorgehen. Bitte überweisen Sie die darin genannte Gesamtforderung innerhalb von 14 Tagen auf die angegebene Bankverbindung.

Damit wir Ihnen alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Darlehen zukommen lassen können, benötigen wir Ihre korrekten persönlichen Daten. Insbesondere Änderungen in Ihrer Erreichbarkeit  (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind für das Darlehensverhältnis wichtig.

Bitte teilen Sie uns jegliche Änderungen auf dem Änderungsformular mit. Dieses finden Sie in der Rubrik Downloads auf dieser Webseite als PDF-Datei.

Sie können uns dieses Formular gerne per E-Mail (studienfinanzierung@l-bank.de) übermitteln oder per Post (L‑Bank, Studienfinanzierung, 76113 Karlsruhe). Bitte denken Sie daran, Ihre Vorgangsnummer anzugeben.

Im Falle einer Namensänderung benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über den Grund der Änderung, z. B. eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde.

Bitte beachten Sie:

Nach den Ziffern 6 bzw. 7 Ihres Darlehensvertrages sind Sie zur Mitteilung solcher Änderungen verpflichtet.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studiendarlehen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter im Team Studienfinanzierung wenden:

E-Mail: studienfinanzierung@l-bank.de

Unsere Postanschrift lautet:
L‑Bank
Studienfinanzierung
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645 866
Sie erreichen uns montags bis freitags 8 bis 16.30 Uhr.
Fax: 0721 150-3071

Downloads

Anträge und Hinweisblätter

  • Studienfinanzierung: Stundung der Darlehensrückzahlung (Hinweisblatt)

    Dies ist das Hinweisblatt zum Antrag auf Stundung der Studienfinanzierung.

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
    Download starten PDF, 180,5 KB
  • Studienfinanzierung: Kappung des Studiengebührendarlehens

    Dies ist der Antrag auf Kappung des Studiengebührendarlehens.

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
    Download starten PDF, 189 KB
  • Studienfinanzierung: Kappung des Studiengebührendarlehens (Hinweisblatt)

    Dies ist das Hinweisblatt zum Antrag auf Kappung des Studiengebührendarlehens.

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
    Download starten PDF, 127,8 KB
  • Studienfinanzierung: Änderungsformular Kontaktdaten

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
    Download starten PDF, 22,4 KB
  • Studienfinanzierung: Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
    Download starten PDF, 61,5 KB
  • Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren und zur Änderung anderer Gesetze (StuGebAbschG)

    Gültig
    Eingestellt am 09.05.2019
    Gültig ab 09.05.2019
    Download starten PDF, 582,8 KB