Herz neben einer Sprechblase

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L‑Bank)

Wir, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L‑Bank), sind bemüht, unser Online-Angebot im Einklang mit Paragraf 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L‑BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG‑DVO)und den technischen Anforderungen aus der  Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ( Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz  2.0) in der Fassung vom 24.Oktober 2023 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Websites www.l-bank.de und www.l-bank.info.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 L-BGG vereinbar: Teilweise sind Portable Document Format s/Informationsblätter und andere Download-Dateien in proprietären Formaten nicht vollständig barrierefrei.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download:
    Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte von www.l-bank.de/www.l-bank.info. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
  • einige Formulare können derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Download-Dateien in Proprietäre Software bezeichnet eine Software, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzende und Dritte stark einschränkt. Formaten:
    Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.November 2019 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO)und der Bewertung der Spezialagentur für Barrierefreiheit anatom5 perception marketing GmbH.

Die Erklärung wurde zuletzt am 7. März 2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@l-bank.de. Dazu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:


Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Bereich Unternehmenskommunikation und Strategie, Team Online
76113 Karlsruhe
info@l-bank.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in Paragraf 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die L‑Bank wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die L‑Bank nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L‑BGG‑DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie unter folgendem Link erreichen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.

6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind. Begriffserläuterungen von Fachbegriffen können Sie über die Erläuterungen von Fachbegriffen sind im direkt Text durch Unterstreichung und ein hochgestelltes Fragezeichen markiert und werden angezeigt, indem der Mauszeiger darauf geführt wird. erreichen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.

Leichte Sprache

Für Besucherinnen und Besucher, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, halten wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache bereit.

Barrierefreies Web-Design

Beim Design und der Entwicklung der Websites haben wir auf eine einfache Bedienbarkeit, leichte Scanbarkeit der Texte sowie ein frei zoombares Layout geachtet. Ebenso können die Seiten durch optimierte Tastaturbedienung und den Einsatz von Screenreadern bedient werden.

7. Weitere geplante Maßnahmen

  • Weitere Seiten in Leichter Sprache

8. Stand dieser Erklärung

07. März 2025

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