-
Sie vertreten eine gemeinnützige Organisation.
-
Sie möchten einen vorübergehenden coronabedingten Finanzierungsengpass ausgleichen.
-
Sie suchen ein Förderdarlehen, für das Sie keine Sicherheiten stellen müssen.
-
Die Antragsfrist ist zum 30.04.2022 ausgelaufen.
Coronahilfe
Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO)
Kurz erklärt
Der Liquiditätskredit Li GO hilft gemeinnützigen Organisationen, coronabedingte Finanzierungsprobleme zu entschärfen: mit einem Zinssatz von 0,8 % p. a., dem Verzicht auf Sicherheiten und einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
-
Akuten Liquiditätsbedarf aufgrund von coronabedingten Problemen wie z. B. Rückgang von Umsatz oder Einnahmen, Schließung von Betriebs- und Vereinsstätten
-
Laufende Betriebskosten wie z. B. Miete, Pacht, Unterhalt von Gebäuden, Strom, Wasser, Heizung sowie für Personalkosten (Betriebsmittelbedarf)
-
Investitionen in die soziale Infrastruktur wie Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, ambulante Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen
-
Umschuldungen bestehender Darlehen
-
Investitionen in Räume zur Glaubensausübung
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
-
Sie vertreten eine gemeinnützige Organisation wie gemeinnützige Vereine oder Unternehmen, Stiftungen oder Einrichtungen kirchlicher Träger.
-
Die gemeinnützige Organisation hat ihren Sitz oder zumindest eine Betriebsstätte, Einrichtung oder einen Dienst in Baden-Württemberg.
-
Die gemeinnützige Organisation ist seit mindestens 01.01.2019 tätig.
-
Die gemeinnützige Organisation weist zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse auf. Zurzeit besteht aber coronabedingt eine Liquiditätslücke.
-
Es bestehen keine Negativmerkmale in einer allgemein anerkannten Auskunft (z. B. Schufa) über die gemeinnützige Organisation oder über ihre organschaftlichen Vertretenden.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
-
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung für die Hausbank
-
Kredithöhe: 5.000 bis 800.000 € (ab 01.07.2021: pro Vorhaben)
-
Kreditlaufzeit: 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
-
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
-
Bereitstellungszinsen: keine
-
Sondertilgung: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung
-
Besicherung: nicht notwendig
-
Aktueller Sollzinssatz: 0,80 % p. a. für alle Darlehen
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Als gemeinnützig gelten alle Organisationen, die vom Finanzamt für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gemäß §§ 51 ff. von der Körperschaftssteuer befreit sind. Größe, Rechtsform oder der Tätigkeitsbereich spielen für die Antragsberechtigung keine Rolle.
Sie müssen Ihrer Hausbank den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen.
- Aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz
- Aufstellung aller bisher erhaltenen Corona-Beihilfen, die als so genannte Kleinbeihilfen gewährt wurden. Sie können die Angaben auch gleich in das Formular Kleinbeihilfenerklärung (Vordruck 9078-8) eintragen. Für die Detailangaben nehmen Sie am besten die jeweiligen Förderbescheide oder Darlehensverträge zur Hausbank mit. Oft füllen auch die Hausbanken das Formular zusammen mit ihrer Kundschaft aus.
- Angaben zu den organschaftlichen Vertretenden und ggf.gegebenenfalls zu den Trägern der gemeinnützigen Organisation für das Formular Anlage zum Antrag Liquiditätskredit Li GO (Vordruck 9078-9). Hier können Sie die Angaben selbst eintragen oder das Formular zusammen mit Ihrem Berater bei der Hausbank ausfüllen.
- Das Antragsformular (Vordruck 9078) füllt die Hausbank immer zusammen mit Ihnen aus. Die meisten Hausbanken haben das Formular elektronisch bei sich hinterlegt und sind in einem Online-Verfahren mit der L‑Bank verbunden.
Für Zusagen ab 01.01.2022 gilt die Obergrenze der Fünften Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen; 2.3 Mio. €. Dafür führen Sie in der Kleinbeihilfenerklärung alle Kleinbeihilfen auf, die Sie die letzten beiden Jahren erhalten haben. Falls eine Kleinbeihilfe gar nicht ausbezahlt wurde oder Sie den Betrag zurückgezahlt haben, geben Sie dies bitte auch an. Wir rechnen den Betrag bei unserer Prüfung dann nicht ein.
Für Zusagen vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 gilt die Obergrenze der Vierten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen: 1,8 Mio. €.
Für Zusagen bis 30.06.2021 gilt die Obergrenze der Dritten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen: 800.000 €.
Ja, sofern es sich um unterschiedliche Vorhaben handelt. Außerdem muss die Beihilfeobergrenze von 2,3 Mio. € (gültig ab 01.01.2022) eingehalten werden.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Der Bund hat über sein Förderinstitut KfW das Sonderprogramm Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen aufgelegt. Dieses Programm sieht eine gemeinsame Förderung von Bund und Ländern vor. In Baden-Württemberg setzt die L‑Bank das KfW-Sonderprogramm als Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO) um.
-
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Die L‑Bank refinanziert die Darlehen zu 80 % aus dem KfW-Sonderprogramm Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen (Pr. Nr. 279). Die KfW stellt – abgesichert durch eine Garantie des Bundes – die L‑Bank für diesen Darlehensteil zu 100 % von der Haftung frei. Die L‑Bank gewährt diese Haftungsfreistellung auch der Hausbank, die den Liquiditätskredit Li GO an die gemeinnützige Organisation weiterleitet.
-
Ministerium für Soziales und Integration
Die L‑Bank refinanziert 20 % des Darlehens aus Landesmitteln. Das Land stellt die L‑Bank für diesen Darlehensteil von der Haftung frei. Die L‑Bank gewährt diese Haftungsfreistellung auch der Hausbank, die den Liquiditätskredit Li GO an die gemeinnützige Organisation weiterleitet.
Die Mittel stellt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Selbstverständlich steht der Liquiditätskredit Li GO auch gemeinnützigen Organisationen offen, deren Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich anderer Landesministerien fällt. Das Sozialministerium verwaltet die Mittel für alle Ministerien.