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Sie möchten Ihre Energieeffizienz verbessern, Emissionen mindern, ökologischen Landbau betreiben oder Ihre Nutztierhaltung verbessern.
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Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
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Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für bestimmte Vorhaben
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"Zinsbonus Klimabilanz" für Betriebe, die ihre Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben
Landwirtschaft – Nachhaltigkeit
Kurz erklärt
Sie erhalten von uns Förderdarlehen für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft – um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu mindern, Tierhaltung zu verbessern, die Qualität in der Produktion zu steigern und ökologischen Landbau zu betreiben.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Steigerung der Energieeffizienz (Gebäude, Anlagen, Maschinen – siehe häufige Fragen)
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Emissionsminderung (Gebäude, Anlagen, Maschinen – siehe häufige Fragen)
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Verbesserung der Nutztierhaltung, auch Neubauten (mindestens Haltungsform Stufe 3) zu besonders artgerechten Ställen (mindestens Haltungsform Stufe 3) (bis 30.06.2026)
Neu ab 01.07.2026: Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen werden entweder zu Basis-Konditionen im Programm Landwirtschaft – Wachstum oder ab Haltungsformstufe 3 zu Premium-Konditionen (siehe Zukunftsfelder) gefördert.
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Ökologischer Landbau (nach der Umstellungsphase) (bis 30.06.2026)
Neu ab 01.07.2026: Dies entfällt als eigener Fördertatbestand. Die Investitionen gehen in anderen Fördertatbeständen auf.
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Gemeinschaftlicher Maschinenkauf zur Bewirtschaftung eigener Flächen (bis 30.06.2026)
Neu ab 01.07.2026: Dies wird nur noch im Programm Landwirtschaft – Wachstum zu Basis-Konditionen gefördert.
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Investitionskosten
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Agri-Photovoltaik: Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Strom zur reinen Eigenversorgung
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Umstellung auf ökologischen Landbau: Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre
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Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung: Maschinen gemäß Maschinenliste (siehe Downloads) für das Programm Zukunftsfelder im Fokus der Rentenbank
Ab 01.07.2026 wird die Maschinenliste durch die neue Aufzählung auf dieser Internetseite ersetzt – siehe häufige Fragen
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Ein landwirtschaftliches Produktionssystem, bei dem Ackerbau und Tierhaltung mit Forstwirtschaft kombiniert werden. und Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nasser Moorstandorte. (bis 30.06.2026)
Neu ab 01.07.2026: Diese Vorhaben werden nur noch als gewerbliche Vorhaben im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz gefördert.
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Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen: Investitionen innerhalb der ersten fünf Jahre
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Stallumbauten für mehr Tierwohl: Umbau bestehender Stallanlagen zu besonders tiergerechten Ställen (mindestens Haltungsform Stufe 3) (bis 30.06.2026)
Neu ab 01.07.2026: Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusiv eingebauter Stalltechnik, die mindestens der Haltungsform Stufe 3 oder den Kriterien der AFP-Premium-Förderung entsprechen, sowie von Ställen für Legehennen in Freilandhaltung.
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Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
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Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
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Erwerb von Flächen ist nur zu beihilfefreien Konditionen möglich. Ausnahme: Für Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen auch mit beihilferelevanten Konditionen als Agrar-De-minimis-Beihilfe.
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Anlagen, die eine Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 oder jünger erhalten. Ab 01.07.2026 gilt dies für alle Fassungen des EEG.
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Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie haben ein Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau.
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Ihr Betrieb gilt als Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). ( Kleine und mittlere Unternehmen ) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung gegebenenfalls mit Agrar-De-minimis-Beihilfen oder zu beihilfefreien Konditionen möglich.
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Zusätzlich für den Zinsbonus Klimabilanz: Sie haben die direkten Treibhausgas-Emissionen Ihres Betriebs in einer Klimabilanz erfasst.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Zinsverbilligung für Betriebe mit Klimabilanz: „Zinsbonus Klimabilanz“
Für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben, verbilligen wir die Zinsen der Förderdarlehen noch stärker. Wir gewähren den Zinsbonus Klimabilanz sowohl für die Top- als auch für die Premium-Konditionen.
Zusätzliche Zinsverbilligung in bestimmten Zukunftsfeldern
Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).
In Landwirtschaft - Nachhaltigkeit gibt es zwei Konditionenvarianten:
- Top-Konditionen
- Premium-Konditionen Zukunftsfelder
Zukunftsfelder in Landwirtschaft - Nachhaltigkeit sind:
- Umstellung auf ökologischen Landbau
- Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
- Agroforstsysteme und Paludikultur
- Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen
- Agri-Photovoltaik zur reinen Eigenversorgung
- Tierwohl-Ställe
- Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Landwirtschaft kann derzeit eine Beihilfe nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner
Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.
- Bau und Modernisierung von Wasserspeichern und Becken für Bewässerungszwecke
- Erwerb von Linear- und Kreisbewässerungsanlagen, Tropfbewässerungssysteme, Messtechnik und Software zur Erhöhung der Intelligenz und Digitalisierung von Bewässerungssystemen, Düsenwagen und Auslegerstative und dazugehörige Beregnungsmaschinen
Nicht gefördert werden Bewässerungskanonen beziehungsweise Klein-, Mittel- oder Weitwurfregner.
Geben Sie bitte bei der Antragstellung als Vorhabensart „Effiziente Bewässerung und Speicherbecken“ an.
Bitte reichen Sie die Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Vordruck 1332) zusammen mit dem Antrag ein. Das Formular gilt auch für Agrar-De-minimis-Beihilfen. Der zulässige Beihilfehöchstbetrag beträgt 50.000 Euro innerhalb von 3 Jahren.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Gebäude, Anlagen
- Bau von Gebäuden in Holzbauweise (Tragwerk und Gebäudehülle überwiegend aus Holz)
- Nachträgliche Wärme- und Kältedämmung sowie Modernisierung von Heiz- und Kühlanlagen
- Wärmegeführte Blockheizkraftwerke
- Heizanlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
- Bau und Modernisierung von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger und Fahrsiloanlagen
- Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern (z. B. Separation, Ansäuerung, Kompostierung)
- Anlagen gegen Extremwetter- und Wildschäden (z. B. Frostschutzberegnung, Kulturschutznetze, Zäune)
- Weitere Investitionen, die zu einer Energieeinsparung oder Emissionsminderung von mindestens 20 % führen. Die Einsparung muss auf Basis des Investitionsgegenstands oder der Produktionseinheit gegenüber dem Finanzierungspartner nachgewiesen werden. Die Berechnung ist in der Kreditakte beim Finanzierungspartner zu hinterlegen.
Geben Sie bitte bei Antragstellung als Vorhabensart „Emissionsminderung“ oder „Energieeffizienz“ an.
Maschinen
- Arbeitsmaschinen mit „Real-Time Kinematic Positioning (RTK)“-Ausstattung, Raupenfahrwerk oder Reifendruckregelanlage
- Mähdrescher mit Schneidwerken mit flexibler Bodenkontur-Anpassung
- Technik mit Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) zur Nährstoffmessung in Echtzeit
- Stallroboter (z. B. Melkroboter)
Geben Sie bitte bei Antragstellung als Vorhabensart „Emissionsminderung“ oder „Energieeffizienz“ an.
- Arbeitsmaschinen mit nicht-fossilen Antrieben inklusive Lade-/Tankinfrastruktur
- Mechanische Beikrautregulierung mit Striegel, Hacken, Messerwalzen oder Unkrautbürsten
- Teilflächenspezifische Säh-, Pflanzenschutz- und Düngetechnik nach Applikationskarten oder kameragestützt
- Direktsaatmaschinen
- Injektions-/Strip-Till- und Verschlauchungstechnik zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
- Feldroboter und Drohnen
Geben Sie bitte bei Antragstellung als Vorhabensart „Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung“ an.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Landwirtschaft – Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
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Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft ( Landwirtschaftliche Rentenbank -Produktnummer Kredit 243, 255 mit LR-Top-Konditionen und Nr. 238, 239, 325, 327, 328 mit LR-Premium-Konditionen) der Rentenbank. Außerdem übernehmen wir den „Zinsbonus Klimabilanz“ der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.
Weitere Förderprogramme