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Landwirtschaft – Nachhaltigkeit

  • Sie möchten Ihre Energieeffizienz verbessern, Emissionen mindern, ökologischen Landbau betreiben oder Ihre Nutztierhaltung verbessern.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für bestimmte Vorhaben

  • "Zinsbonus Klimabilanz" für Betriebe, die ihre Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben

Kurz erklärt

Sie erhalten von uns Förderdarlehen für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft – um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu mindern, Tierhaltung zu verbessern, die Qualität in der Produktion zu steigern und ökologischen Landbau zu betreiben.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Landwirtschaftsförderung

Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

0711 122-0 landwirtschaft@l-bank.de

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Steigerung der Energieeffizienz (Gebäude, Anlagen, Maschinen – siehe häufige Fragen)

  • Emissionsminderung (Gebäude, Anlagen, Maschinen – siehe häufige Fragen)

  • Verbesserung der Nutztierhaltung, auch Neubauten (mindestens Haltungsform Stufe 3) zu besonders artgerechten Ställen (mindestens Haltungsform Stufe 3) (bis 30.06.2026)

    Neu ab 01.07.2026: Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen werden entweder zu Basis-Konditionen im Programm Landwirtschaft – Wachstum oder ab Haltungsformstufe 3 zu Premium-Konditionen (siehe Zukunftsfelder) gefördert.

  • Ökologischer Landbau (nach der Umstellungsphase) (bis 30.06.2026)

    Neu ab 01.07.2026: Dies entfällt als eigener Fördertatbestand. Die Investitionen gehen in anderen Fördertatbeständen auf.

  • Gemeinschaftlicher Maschinenkauf zur Bewirtschaftung eigener Flächen (bis 30.06.2026)

    Neu ab 01.07.2026: Dies wird nur noch im Programm Landwirtschaft – Wachstum zu Basis-Konditionen gefördert. 

  • Investitionskosten

  • Agri-Photovoltaik: Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Strom zur reinen Eigenversorgung

  • Umstellung auf ökologischen Landbau: Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre

  • Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung: Maschinen gemäß Maschinenliste (siehe Downloads) für das Programm Zukunftsfelder im Fokus der Rentenbank

    Ab 01.07.2026 wird die Maschinenliste durch die neue Aufzählung auf dieser Internetseite ersetzt – siehe häufige Fragen

  • Ein landwirtschaftliches Produktionssystem, bei dem Ackerbau und Tierhaltung mit Forstwirtschaft kombiniert werden. und Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nasser Moorstandorte.  (bis 30.06.2026)

    Neu ab 01.07.2026: Diese Vorhaben werden nur noch als gewerbliche Vorhaben im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz gefördert.

  • Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen: Investitionen innerhalb der ersten fünf Jahre

  • Stallumbauten für mehr Tierwohl: Umbau bestehender Stallanlagen zu besonders tiergerechten Ställen (mindestens Haltungsform Stufe 3) (bis 30.06.2026)

    Neu ab 01.07.2026: Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusiv eingebauter Stalltechnik, die mindestens der Haltungsform Stufe 3 oder den Kriterien der AFP-Premium-Förderung entsprechen, sowie von Ställen für Legehennen in Freilandhaltung.

  • Effiziente Bewässerung und Speicherbecken

  • Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs

  • Erwerb von Flächen ist nur zu beihilfefreien Konditionen möglich. Ausnahme: Für Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen auch mit beihilferelevanten Konditionen als Agrar-De-minimis-Beihilfe.

  • Anlagen, die eine Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz  2014 oder jünger erhalten. Ab 01.07.2026 gilt dies für alle Fassungen des EEG. 

  • Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben ein Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau.

  • Ihr Betrieb gilt als Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). ( Kleine und mittlere Unternehmen ) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung gegebenenfalls mit Agrar-De-minimis-Beihilfen oder zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  • Zusätzlich für den Zinsbonus Klimabilanz: Sie haben die direkten Treibhausgas-Emissionen Ihres Betriebs in einer Klimabilanz erfasst.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung für Betriebe mit Klimabilanz: „Zinsbonus Klimabilanz“

Für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben, verbilligen wir die Zinsen der Förderdarlehen noch stärker. Wir gewähren den Zinsbonus Klimabilanz sowohl für die Top- als auch für die Premium-Konditionen.

Zusätzliche Zinsverbilligung in bestimmten Zukunftsfeldern

Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).

In Landwirtschaft - Nachhaltigkeit gibt es zwei Konditionenvarianten:

  • Top-Konditionen
  • Premium-Konditionen Zukunftsfelder

Zukunftsfelder in Landwirtschaft - Nachhaltigkeit sind:

  • Umstellung auf ökologischen Landbau
  • Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
  • Agroforstsysteme und Paludikultur
  • Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen
  • Agri-Photovoltaik zur reinen Eigenversorgung
  • Tierwohl-Ställe
  • Effiziente Bewässerung und Speicherbecken 

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L-Bank informiert.

Zinsbonus Klimabilanz

Zum 01.10.2025 haben wir zusammen mit der Rentenbank den „Zinsbonus Klimabilanz“ eingeführt. Landwirtschaftsbetriebe, die eine Klimabilanz erstellt haben, bekommen eine zusätzliche Zinsverbilligung  für ihre Förderdarlehen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.

Im Programm Landwirtschaft kann derzeit eine Beihilfe nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.

Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Für Darlehen mit „Zinsbonus Klimabilanz“ nutzen Sie bitte den Darlehensrechner der Rentenbank. Diese Konditionen sind im Beihilferechner der L-Bank nicht hinterlegt.

Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.

  • Bau und Modernisierung von Wasserspeichern und Becken für Bewässerungszwecke
  • Erwerb von Linear- und Kreisbewässerungsanlagen, Tropfbewässerungssysteme, Messtechnik und Software zur Erhöhung der Intelligenz und Digitalisierung von Bewässerungssystemen, Düsenwagen und Auslegerstative und dazugehörige Beregnungsmaschinen

Nicht gefördert werden Bewässerungskanonen beziehungsweise Klein-, Mittel- oder Weitwurfregner.

Geben Sie bitte bei der Antragstellung als Vorhabensart „Effiziente Bewässerung und Speicherbecken“ an.

Bitte reichen Sie die Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Vordruck 1332) zusammen mit dem Antrag ein. Das Formular gilt auch für Agrar-De-minimis-Beihilfen. Der zulässige Beihilfehöchstbetrag beträgt 50.000 Euro innerhalb von 3 Jahren.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Gebäude, Anlagen

  • Bau von Gebäuden in Holzbauweise (Tragwerk und Gebäudehülle überwiegend aus Holz)
  • Nachträgliche Wärme- und Kältedämmung sowie Modernisierung von Heiz- und Kühlanlagen
  • Wärmegeführte Blockheizkraftwerke
  • Heizanlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
  • Bau und Modernisierung von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger und Fahrsiloanlagen
  • Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern (z. B. Separation, Ansäuerung, Kompostierung)
  • Anlagen gegen Extremwetter- und Wildschäden (z. B. Frostschutzberegnung, Kulturschutznetze, Zäune)
  • Weitere Investitionen, die zu einer Energieeinsparung oder Emissionsminderung von mindestens 20 % führen. Die Einsparung muss auf Basis des Investitionsgegenstands oder der Produktionseinheit gegenüber dem Finanzierungspartner nachgewiesen werden. Die Berechnung ist in der Kreditakte beim Finanzierungspartner zu hinterlegen.

Geben Sie bitte bei Antragstellung als Vorhabensart „Emissionsminderung“ oder „Energieeffizienz“ an.

Maschinen

  • Arbeitsmaschinen mit „Real-Time Kinematic Positioning (RTK)“-Ausstattung, Raupenfahrwerk oder Reifendruckregelanlage
  • Mähdrescher mit Schneidwerken mit flexibler Bodenkontur-Anpassung
  • Technik mit Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) zur Nährstoffmessung in Echtzeit
  • Stallroboter (z. B. Melkroboter)

Geben Sie bitte bei Antragstellung als Vorhabensart „Emissionsminderung“ oder „Energieeffizienz“ an.

  • Arbeitsmaschinen mit nicht-fossilen Antrieben inklusive Lade-/Tankinfrastruktur
  • Mechanische Beikrautregulierung mit Striegel, Hacken, Messerwalzen oder Unkrautbürsten
  • Teilflächenspezifische Säh-, Pflanzenschutz- und Düngetechnik nach Applikationskarten oder kameragestützt
  • Direktsaatmaschinen
  • Injektions-/Strip-Till- und Verschlauchungstechnik zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
  • Feldroboter und Drohnen

Geben Sie bitte bei Antragstellung als Vorhabensart „Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung“ an.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Merkblatt Landwirtschaft - Nachhaltigkeit

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 645,4 KB
  • Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)

    Vordruck 8611

    Gültig
    Eingestellt am 27.11.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    12/2025
    Download starten PDF, 419,4 KB
  • KMU-Infoblatt

    Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.

     

    Gültig
    Eingestellt am 22.01.2020
    Gültig ab 22.01.2020
    01/2020
    Download starten PDF, 175,7 KB
  • Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Diese Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus den Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Dies sind: "Investitionsfinanzierung", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb", "Landwirtschaft - Nachhaltigkeit", "Landwirtschaft - Wachstum", "Landwirtschaft - Liquiditätssicherung", "Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser", "Energie vom Land – Bioenergie" und "Leben auf dem Land".

    Gültig
    Eingestellt am 18.11.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    11/2022
    Download starten PDF, 62,4 KB
  • Programm- und Konditionenstruktur Landwirtschaftsförderung

    Übersicht über die Programm- und Konditionenvarianten in den Programmen Landwirtschaft, Agrar-und Ernährungswirtschaft, Energie vom Land, Leben auf dem Land

    Gültig
    Eingestellt am 01.07.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Download starten PDF, 63,9 KB

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 31.12.2025
    Gültig ab 01.01.2026
    Version 01/2026
    Download starten PDF, 940,6 KB
  • Kumulierungserklärung

    Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | für bankdurchgeleitete Darlehen der Landwirtschaftsförderung | Vordruck WF_1302

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 221,3 KB
  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 27.11.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    Version 12/2025
    Download starten PDF, 346,7 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 31.12.2025
    Gültig ab 01.01.2026
    Version 01/2026
    Download starten PDF, 480,6 KB

  • Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderung

    Änderung der Konditionen in der Landwirtschaftsförderung

    Gültig
    Eingestellt am 24.07.2026
    Gültig ab 24.07.2026
    Download starten PDF, 94,7 KB

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