Achtung:

Zum 01.10.2024 haben wir die Tilgungszuschüsse für KMUs um einen Prozentpunkt gesenkt.

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Innovations­finanzierung 4.0

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie planen eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt.

  • Sie suchen ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung.

Kurz erklärt

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können in der Innovationsfinanzierung 4.0 aus den 4 Förderbausteinen Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen wählen.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie möchten Ihr innovatives Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen finanzieren.

  • Sie führen ein Digitalisierungsvorhaben durch und möchten die anfallenden Kosten finanzieren.

  • Sie benötigen Kapital für die Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells.

  • Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt.

  • Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.

  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen (Details siehe Merkblatt)

  • Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.

  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: keine

  • Zusagen ab 01.07.2021:  Sondertilgung jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Sondertilgung bei Zusagen bis 30.06.2021: in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann schwanken. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.

Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.10.2024):

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • 2,0 % des Kreditbetrags in den Schwerpunkten Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben
  • 3,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle
  • 0,0 % im Schwerpunkt innovative Unternehmen

Im Rahmen der Förderoffensive Innovation, Digitalisierung und Transformation erhöhen wir die Tilgungszuschüsse. Für Zusagen vom 15.01.2024 bis 30.09.2024 liegen die Tilgungszuschüsse um 2 Prozentpunkte über Normalniveau, für Zusagen ab 01.10.2024 um einen Prozentpunkt.

Für größere Unternehmen (Nicht-KMU)

  • 0,0 % des Kreditbetrags in allen vier Schwerpunkten

Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen ab 18.09.2023

Ab 18.09.2023 bieten wir zwei spezielle Konditionenvarianten mit beihilfefreien Konditionen:

  • Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle
  • Innovative Unternehmen

Für KMUKleine und mittlere Unternehmen und größere Unternehmen (GU) gelten jeweils die gleichen Zinssätze.

Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Zum 15.01.2024 haben wir die Förderung für innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben und für innovative Geschäftsmodelle intensiviert. Wir haben sowohl die Zinsverbilligung als auch die Tilgungszuschüsse für solche Projekte erhöht. Die höchste Förderung erhalten Unternehmen für die Transformation ihres Geschäftsmodelles.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Mittel haben wir die Förderintensität inzwischen wieder verringern müssen, zuletzt zum 01.10.2024.

Die Förderoffensive ist bewusst branchenoffen. Innovation und Transformation bedeuten nicht automatisch mehr Technologie. Zu unserer Zielgruppe gehören auch (vermeintlich) technologieferne Bereiche wie zum Beispiel Einzelhandelsunternehmen. Gerade für diese Unternehmen sind Konzepte zur Neuausrichtung am Markt besonders wichtig. Dabei können die Unternehmen auch auf digitale Technologien setzen. Sie müssen aber nicht. Wir unterstützen dies im Förderschwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle.

Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.

Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:

  • Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
  • Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
  • Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
  • Neue Zusagetexte
  • Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
  • Überarbeitete Programmmerkblätter

Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.

Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.

Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.

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