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Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
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Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
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Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 3.000 € profitieren.
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Falls Sie Fremdkapital anstelle eines Zuschusses zur Finanzierung benötigen oder Ihre Investitionssumme zwischen 15.000 € und 100.000 € liegt, können Sie auch die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus wählen.
Gründen und Investieren
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Kurz erklärt
Die Digitalisierung ist für die Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie unterstützen wir mittelständische Unternehmen bei ihrem Digitalisierungsvorhaben.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
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Erhöhung der IKTInformations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit
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Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
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Vorhaben mit einem Kostenvolumen von weniger als 5.000 € oder mehr als 15.000 €
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IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
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Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
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Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
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Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
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Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
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Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
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Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
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Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
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Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
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Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
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An Ihrem Unternehmen ist kein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
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Ihr Unternehmen ist nicht der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) oder in der Fischerei und Aquakultur tätig.
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Sie sind kein Unternehmen in SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im Sinne des EUEuropäische Union-Beihilferechts.
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Sie investieren in Baden-Württemberg.
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Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet.
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Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 15.000 € beträgt die Förderung 30 %, maximal 3.000 €.
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Digitalisierungsprämie Plus weitergeführt und insbesondere für Kleinstunternehmen und Soloselbständige noch besser ausgestaltet wird, da auch diese durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt sind. Die Wirtschaft in Baden-Württemberg partizipiert so von einer sehr attraktiven Förderung in Form eines direkten Zuschusses in der Zuschussvariante in Höhe von 1.500 EUR bis zu 3.000 EUR oder eines Tilgungszuschusses in der Darlehensvariante in Höhe von 600 EUR bis zu 4.000 EUR je Investitionsvorhaben.
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 2023/2831 vom 13.12.2023 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten.
Darlehensförderung als Alternative zur Zuschussvariante
Für Unternehmen, die ihr Projekt nicht mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen oder auch für größere Digitalisierungsvorhaben, kommt die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen ein verbilligtes Darlehen bei der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau und bekommen nach erfolgreicher Durchführung einen Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.
Für die Darlehensvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpersonen.
Informationen zu der Darlehensvariante finden Sie unter www.l-bank.de/digiplus-darlehen.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Antragstellung bei der L‑Bank erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses oder mit der Vollauszahlung des direkten Zuschusses.
Beispiel für erhaltene Darlehensförderung
Sie haben am 16.05.2019 ein Darlehen mit Tilgungszuschuss aus der Digitalisierungsprämie 2018/2019 erhalten. Nachdem Sie uns über Ihre Hausbank den Verwendungsnachweis eingereicht haben, haben wir am 21.10.2019 den Tilgungszuschuss festgesetzt und dies Ihnen und Ihrer Hausbank in einem Schreiben mitgeteilt. Der Tilgungszuschuss wurde am 31.03.2020 gutgeschrieben.
Relevant ist der 21.10.2019. Sie könnten also ab 21.10.2020 den Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.
Beispiel für erhaltene Zuschussförderung
Sie erhalten am 15.11.2020 einen direkten Zuschuss aus der Digitalisierungsprämie Plus. Sie realisieren das Projekt sofort und reichen uns am 30.11.2020 den Verwendungsnachweis ein. Wir prüfen und zahlen Ihnen am 08.12.2020 den Zuschuss vollständig aus.
Relevant ist der 08.12.2020. Sie könnten also ab 08.12.2021 den nächsten Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.
Sie müssen das Digitalisierungsvorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids durchführen. Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums reichen Sie einen Verwendungsnachweis elektronisch unter der E-Mail Adresse digitalisierungspraemieplus@l-bank.de bei der L-Bank ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular. Sofern die bewilligte Zuwendung 5.000 EUR übersteigt, fügen Sie bitte dem Verwendungsnachweis zudem die ausgefüllte Belegliste, die Kopien der Rechnungen und die Kopien der Zahlungsnachweise bei.
Nach Vorliegen und Prüfung des Verwendungsnachweises zahlen wir die Zuwendung in einer Summe aus.
Kosten für die Beschaffung einer IKT-Grundausstattung gemäß der Auflistung im Merkblatt (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Die Positionen aus dem Merkblatt können jedoch in folgenden Fällen als förderfähig anerkannt werden, sofern ihre besondere Bedeutung für den Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bei Antragstellung gut begründet wird.
Sie sind Teil eines an sich förderfähigen Vorhabens, z. B.
- Mobilgeräte zur Produktionssteuerung
- hochauflösende Bildschirme oder leistungsfähige Scanner für papierloses Büro
- übergroße Monitore für Besprechungsräume für Videokonferenzen
- Betriebssysteme für innerbetrieblichen Vernetzung oder für Cloud-Anwendungen
Sie sind als Hardware notwendig für den Betrieb der neu angeschafften Software oder die Nutzung spezieller Apps (inklusive Verschlüsselungstechnologien).
Sie sind notwendig für die Arbeit im Homeoffice.
Sie dienen der innerbetrieblichen Vernetzung, z. B.
- Tablets zum Aufmaß auf der Baustelle zur digitalen Weiterverarbeitung der Daten in CADComputer-Aided Design oder BIMBuilding Information Modeling
- Telefonanlagen mit Anbindung an die Kundendatenbank, Telefonmarketinginstrumente, Videokonferenz, Callcenter mit Qualitätskontrollen (Aufzeichnung Gespräche mit Qualitätsmanagementsystemen)
- Digitale Preisauszeichnung mit Anschluss an das Warenwirtschaftssystem)
Sie verfügen über Zusatzfunktionen, die über eine Grundausstattung hinausgehen, z. B.
- baustellentaugliche Tablets und Smartphones mit speziellem Spritzwasser- und Staubschutz
- Drucker für den Ausdruck von großformatigen technischen Plänen für die Baustelle
- hochauflösende Bildschirme
PCs, die als Server dienen, gehören grundsätzlich nicht zur Grundausstattung.
Ja, Kosten für LeasingFinanzierungsinstrument, bei dem Leasing-Gebende ihren Kund*innen (Leasing-Nehmende) das Leasingobjekt gegen Zahlung in der Regel monatlicher Leasing-Raten zur Nutzung überlässt. und Mietkauf fördern wir für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
Vereine sowie gGmbH, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, sind antragsberechtigt, vorausgesetzt sie erfüllen allen anderen Fördervoraussetzungen.
Gemäß §14 Abgabeordnung ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt Mittel für den Zuschuss zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.