Achtung:

Die Antragsfrist wurde bis zum 31.01.2025 verlängert.

Bitte beachten Sie, dass die Sprachfördermaßnahmen nach wie vor zu dokumentieren sind. Das Formular für den Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sprachförderstunden steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

 

0
Gruppe an Kindern spielt zusammen im Kindergarten

I love Bildung und Qualifikation

Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)

  • Sie führen ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit den Eltern von Kindern mit intensivem Förderbedarf durch.

  • Sie fördern die Sprachentwicklung von Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf.

  • Sie erhalten eine Förderung in Form eines Zuschusses.

  • Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.

Zum Förderportal

Kurz erklärt

Wir unterstützen Träger von Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Sprachförderung der Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf.

Sprechen Sie uns an

Hotline Kolibri

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Bei Kindern in Ihrer Einrichtung wird ein intensiver Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellt.

  • Eine in der Kindertageseinrichtung tätige pädagogische Fachkraft führt ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit Erziehungsberechtigten von Kindern mit intensivem Förderbedarf. Weitere Expertinnen und Experten und die zuständige Kooperationslehrkraft können hinzugezogen werden.

  • Sie können im darauffolgenden Kindergartenjahr einen Förderantrag für die im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung durchgeführten Entwicklungsgespräche stellen.

  • Förderung für Kinder, die zu Beginn der Förderung durch das Förderprogramm Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri) noch nicht ganz ihr drittes Lebensjahr vollendet haben (zwei Jahre und sieben Monate).

  • Betreuung der Fördergruppen durch qualifizierte Sprachförderkräfte

  • Mindestens drei Kinder pro Fördergruppe, bei mehr als sieben förderberechtigten Kindern kann die Gruppe geteilt werden

  • Unterschreitung der Mindestgruppengröße möglich, wenn in der gesamten Kindertageseinrichtung weniger als drei Kinder Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ erhalten.

  • Sprachfördermaßnahmen im Umfang von mindestens 120 Zeitstunden, bei Gruppen mit weniger als drei Kindern mindestens 100 Zeitstunden, pro Kindergartenjahr und Fördergruppe

  • In der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist die Förderung im Rahmen von ISF+ nur möglich, wenn mindestens sechs Kinder gleichzeitig betreut werden.

  • Sprachförderung nach dem Rahmenplan „Singen-Bewegen-Sprechen im Kindergarten“ der SBS-Bildungskooperation für Kinder ab dem 3. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Rhythmik.

  • Betreuung durch ein Tandem aus einer für SBS zertifizierten, musikpädagogischen Fachkraft mit einer pädagogischen Fachkraft nach § 7 Abs. 1 KiTaG oder mit einer qualifizierten Sprachförderkraft.

  • Partner in den SBS-Bildungskooperationen sind öffentliche Musikschulen und weitere Träger und Vereine gemäß der Kolibri-Richtlinie.

  • Mindestens neun Kinder pro Fördergruppe, davon mindestens drei Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf, die nicht die Fördermaßnahmen ISF+ erhalten haben, bei mehr als 7 förderberechtigten Kindern kann die Gruppe geteilt werden.

  • Aufstocken der SBS-Fördergruppe durch nicht förderberechtigte Kinder bis zu einer maximalen Gruppengröße von 20 Kindern.

  • Fördermaßnahmen im Umfang von 36 Zeitstunden pro Kindergartenjahr und Fördergruppe.

  • Die Förderung von Kindern in einer Kindertagespflege ist ausgeschlossen.

  • Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg mit gleicher Zielsetzung ist nicht zulässig.

  • Die Förderung ist nicht geeignet für Kinder, die bereits die Schule besuchen. Diese Kinder können über das Förderprogramm HSL gefördert werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind kommunaler oder freier Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

  • Als gemeinnützige Einrichtung, Verein oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts arbeiten Sie eng mit einem Kindergarten oder einer Tageseinrichtung zusammen (keine Förderberechtigung für den Förderweg SBS). Nur für diesen Fall ist das Formular Bestätigung des Kindergartenträgers zu verwenden, Sie finden es unter den Downloads.

  • Sie führen bei Kindern mit intensivem Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit den Erziehungsberechtigten durch.

  • Sie bieten Kindern die über die alltagsintegrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus einen intensiven Sprachförderbedarf haben eine zusätzliche Sprachförderung an.

  • Sie wählen für das Kind entsprechend dem individuellen Sprachförderbedarf entweder den Förderweg ISF+ oder SBS.

  • Die Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten liegen vor.

  • Die geförderten Kinder sind mindestens 2,7 Jahre alt.

  • Ihre Kindertageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags für Sprachfördergruppen und ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung. Sie können Sprachfördergruppen auch jahrgangsübergreifend bilden.

    Für die Durchführung eines Entwicklungsgespräches erhalten Sie rückwirkend für das vorangegangene Kindergartenjahr eine Zuwendung in Höhe von 20 .

    Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ bezuschussen wir Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200  und Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr.

    Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS erhalten Sie pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200  je Kindergartenjahr.

Abweichend von Nummer 1.2 VV des Finanzministeriums zu § 44 LHO dürfen wir die Zuwendung auch für solche Vorhaben bewilligen, die Sie bereits begonnen haben. Der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Zunächst müssen Sie Einwilligungserklärungen der Eltern einholen. Das Formular können Sie im Bereich Dokumente und Formulare oder unter http://kindergaerten-bw.de/,Lde/Kolibri herunterladen.

Sie können einen Antrag für mehrere Einrichtungen stellen. Für jede Einrichtung ist eine, vom Träger über alle seine Einrichtungen hinweg durchnummerierte Übersicht der Sprachfördergruppen beizufügen. Die Formulare finden Sie im Downloadbereich.

Für die Beantragung der Förderung im Rahmen der im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung durchgeführten Entwicklungsgespräche ist ein eigenes Antragsformular einzureichen. Bitte geben Sie die Anzahl der Entwicklungsgespräche an, die auf Grundlage eines festgestellten Förderbedarfs im Rahmen der Einschulungsuntersuchung im Kindergartenjahr 2023/2024 vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 durchgeführt wurden.

Bitte beachten sie, dass die Antragsfrist am 30.11.2024 endet.

Zur Antragstellung steht Ihnen das Förderportal der L-Bank zur Verfügung. Falls Sie einen Antrag für Kolibri stellen möchten, registrieren Sie sich bitte im Förderportal der L-Bank.

Nach der Anmeldung im Förderportal steht Ihnen unter „Antrag stellen“ das Online-Antragsformular für das Förderprogramm Kolibri zur Verfügung. Nachdem Sie alle Pflichtfelder befüllt und alle benötigten Anlagen hochgeladen haben, können Sie den Online-Antrag über das Förderportal der L-Bank absenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Förderportal.

Für Fragen zum Förderportal erreichen Sie unseren technischen Support unter 0721 150-2900

Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen der VwV Kolibri erhalten Sie auf der Website des Kultusministeriums.

Zum Förderportal

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Auskunft gibt die Überregionale Arbeitsstelle frühkindliche Bildung beim Regierungspräsidium Stuttgart:

Kontakt:
Dr. Dietlinde Granzer:
Telefon: 0711 904-17460
E-Mail: Dietlinde.Granzer@rps.bwl.de
https://rp.baden-wuerttemberg.de/gesellschaft/schule-und-bildung/vorschulische-bildung/fruehkindliche-bildung/

Auskunft bei musikpädagogischen Fragen sowie zur Zertifizierung der musikpädagogischen Fachkräfte gibt die Arbeitsgemeinschaft des Landesverbandes der Musikschulen und des Landesmusikverbands.

Kontakt:
Tanya Soares
Telefon: 0711 21851-11
E-Mail: soares@musikschulen-bw.de
ARGE
www.musikschulen-bw.de

Ab dem Förderjahr 2020/2021 ist die Förderberechtigung für die intensive Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung gegeben, wenn eine pädagogische Fachkraft im Sinne des § 7 Absatz 1 KiTaG oder eine qualifizierte Sprachförderkraft für das Kind einen intensiven Sprachförderbedarf auf der Grundlage strukturierter Beobachtungsverfahren zur Erhebung des Sprachstands feststellt.

Berücksichtigung findet auch der durch die Sprachstanddiagnose SETK 3-5 im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellte Sprachförderbedarf.

Sie können den Förderantrag erst nach der Durchführung der Entwicklungsgespräche stellen. Im Förderjahr 2024/2025 können Anträge für Entwicklungsgespräche gestellt werden, die im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung im Kindergartenjahr 2023/2024 vom 01.08.2023 zum 31.07.2024 für Kinder mit festgestellten Förderbedarf geführt wurden.

Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Wir zahlen den Zuschuss auf das im Antrag angegebene Konto aus, sobald der Zuwendungsbescheid bestandkräftig ist, frühestens jedoch zum 01.01. des Bewilligungszeitraums. Den Zuschuss für die Gruppenförderung nach ISF+ und SBS zahlen wir nicht vor Beginn der Sprachfördermaßnahme aus.

 

Bitte reichen Sie den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung unter Verwendung der im Download bereitgestellten Vordrucke bis spätestens 31.01. des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres  bei uns ein. Für jede Einrichtung ist die Anlage "Nachweis über durchgeführte Sprachfördermaßnahmen" beizufügen.

Dokumentieren Sie bitte zusätzlich die durchgeführten Sprachfördermaßnahmen je Fördergruppe durch Stundenaufschriebe. Hierfür steht Ihnen das Formular Nachweis durchgeführte Sprachförderstunden im Download zur Verfügung. Die Nachweise sind dem Verwendungsnachweis nicht beizufügen und nur auf Verlangen vorzulegen.

Die Verwendung der Zuwendung ist bei den im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung durchgeführten Entwicklungsgesprächen bereits mit dem Antrag nachgewiesen. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist nicht erforderlich. Nach Eintritt der Bestandkraft des Zuwendungsbescheides erfolgt eine Auszahlung der Zuwendung auf das im Antrag angegebene Konto.

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren: